Eidesstattliche erklärung hand geschrieben werden reicht ort datum unterschrift handschriftliche aus

Ich kenne keine Vorschrift dergestalt, dass eine eidesstattliche Versicherung handschriftlich abzufassen oder nur dann von Wert ist, wenn sie vor einem Notar abgegeben wird. Die Beglaubigung der Unterschrift enthebt allerdings die Gegenpartei davon, zu bestreiten, dass die Versicherung echt ist.

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Muss eine eidesstattliche Erklärung unbedingt mit der Hand geschrieben werden oder reicht Ort, Datum, Unterschrift handschriftliche aus?

das macht normalerweise der anwalt, meiner hat es jedenfalls gemacht.
eine eidesstattliche Erklärung ist handschriftlich bei einem Anwalt oder Notar zu unterschreiben, sonst ist sie nichts wert.