Eheaenliche gemeinschaft

Hey erstmal für deine Antwort,ja das ist richtig mein gehalt wurde mit dazu gerechnet.Aber das ist es ja wenn man als ehaenliche gemeinschaft ein getragen würd dan muß ich doch selber für mein famielie sorgen das hatte ich bis her so gehört verstanden.

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Eheaenliche gemeinschaft

Aaalso. Überlegen wir mal anders herum :
Eine Frau mit Kind und ein Mann wohnen in einer gemeinsamen Wohnung und eine eheähnliche Gemeinschaft kann nicht nachgewiesen werden:
- Mutter und Kind bilden eine Bedarfsgemeinschaft, Einkommen des Mannes wird nicht angerechnet, Gesamtmiete wird der Frau z.B. zu 50% ersetzt
- Mann hat sein Einkommen, behält sein Einkommen und kann ggf. selbst noch ergänzendes AlgII beantragen
Eheähnliche Gemeinschaft kann nachgewiesen werden:
- Gesamtbedarf der 3 wird berechnet, das Einkommen das Mannes minus Freibeträge abgezogen und der Rest ausbezahlt.
Rechtslage nach 1.8.06:
- Leben Mann, Frau und gemeinsames Kind in einer gemeinsamen Wohnung wird automatisch von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen und der Anspruch entsprechend berechnet.
Das Konstrukt "eheähnliche Gemeinschaft" ist nur dazu da festzustellen, ob die zusammenlebenden Personen eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Oder anders herum:
Es gibt keine extra Regelungen für eheähnliche Gmeinschaften, sondern das Konstrukt macht es nur "einfacher" festzustellen, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Alles im Detail auch auf:
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/