Ebay käuferschutz artikel nach zugestimmter kulanzrückerstattung zurück schicken
14 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Ebay Käuferschutz: Muss ich den Artikel nach zugestimmter Kulanzrückerstattung zurück schicken?
Damit du irgendwelchen Ansprüchen des Verkäufers entgegen wirkst, ihn einfach nochmal kontaktieren und nachfragen. Oder aber erstmal bei Ebay nachfragen.
du musst erst einmal gar nichts unternehmen.
1. Der Verkäufer hat ja von dir den Mantel schon bezahlt bekommen.
2. Die Kulanzzahlung von Ebay ist ein Entgegenkommen, weil sie für ihre Seite verantwortlich sind und das Rückgaberecht versprochen haben.
3. Wenn der Käufer seine Ware falsch darstellt, in deinem Fall stimmte die dargestellte Farbe nicht mit der tatsächlichen Farbe überein, musst du auch nicht die Rücksendekosten bezahlen.
Warte einfach mal ab, was weiter passiert. Wenn der Verkäufer auf Rücksendung besteht, dann verlange, dass er die Rücksendekosten trägt.
Die gesetzliche Regelung, dass Rücksendekosten bis zu einem Betrag von 40 Euro generell vom Käufer zu bestreiten sind, gilt übrigens nicht mehr.
Der User -unten im Kommentarfeld- schreibt "Käse".
P.S.
ich bin selbst Powerseller und Großhändler -auch auf Ebay
Mit welchem Recht könnte der Verkäufer auf Rücksendung bestehen? Der Kauf ist ja nicht widerrufen worden und der Verkäufer muss nichts zurückzahlen. Ebay zahlt nur aus Kulanz eine Entschädigung an den Käufer, wie Du ja in 1. und 2. selbst schriebst.
Selbstverständlich mußt Du den Mantel zurückgeben, er gehört Dir ja nicht mehr. Allerdings muß der Käufer sich bei Dir melden, denn das Rückporto muß er tragen.
das stimmt so nicht. Siehe mein Beitrag unten.
Es geht ja eben NICHT um eine Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern ebay entschädigt den Käufer aus eigener Kasse.
hatte ich genau so vor kurzem:
Ware wurde mir gesendet, war teildefekt und Verkäufer hat das nicht eingesehen.
Ich habe von ebay eine Kulanzzahlung bekommen und musste die Ware definitiv NICHT zurücksenden. Der Herr von ebay hatte mir das so erklärt, dass der Verkäufer den Kaufbetrag behalten darf und dadurch keinen Schaden hat.
Du bekommst Dein gezahltes Geld aber von ebay - daher der Name "Kulanzzahlung", so würde es nicht heißen, wenn die das Geld vom Verkäufer einfordern würden.
Wenn Du Deine Ware zurücksenden würdest, wäre der Verkäufer doppelt belohnt: er würde die Ware nochmal verkaufen können und hätte Dein Geld.
Ebay holt sich sein Geld schon beim Verkäufer.
Weißt Du das oder vermutest Du das? Es würde der Aussage des ebay-Mitarbeiters widersprechen.
was meinst Du denn, der Verkäufer schenkt Dir den Mantel, nur weil er nicht die richtige Farbe hat?
Mi welchem Recht willst Du geltend machen daß Du den Mantel behalten kannst? Du lehnst die Annahme ab, bekommst Dein Geld, was willst Du mehr?
Du gehst zu REWE kaufst schlechtes Fleisch, bekommst Dein Geld wieder, aber das gammelige Fleisch willst Du auch mitnehmen? Seltsame Logik
Übrigens, wenn der Mantel billiger als 40 Euro war bezahlst Du auch das Porto
also kann man nur in Deinem Interesse hoffen daß Du den Rücksendeschein noch besitzt
Richtig. Mir geht es nur um die Rücksendekosten und nicht, ob ich den Mantel behalten darf
Für die falsche farbliche Darstellung kannst du nichts, also muss der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen.
Da der Mantel nicht korrekt beschrieben war, und das ist er wenn die Farbe nicht mit der Realität überenstimmt, weist der Mantel einen Mangel aus. Somit hat der Verkäufer auch die Kosten des Mangels zu tragen.
BGB § 434 Sachmangel