Ebay gewerblich

Ab wann muß man Gewerbe anmelden wenn man bei eBay & Co. aktiv wird? Welche Rahmenbedingung müssen gewart bleiben um "privat" Status behalten zu können.

6 Antworten zur Frage

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Ebay gewerblich

Wenn Du mal Deinen Kleiderschrank aufräumst, oder eine alte Briefmarkensammlung versteigerst, ist das noch nicht gewerblich, auch wenn es vielleicht mal 100 Auktionen in einem kurzen Zeitraum sein sollten. Auch wenn Du immer mal wieder Briefmarken verkaufen würdest, könnte das immer noch mit dem Ausbau Deiner Sammlung begründbar sein. Würdest Du aber zum 10. mal die blaue Mauritius versteigern, dann wärest Du mit Sicherheit ein gewerblicher Verkäufer.
Was anderes ist es auch, wenn du über einen längeren Zeitraum gebrauchte Kinderklamotten versteigerst und diese eventuell noch in vielen verschiedenen Größen. Dann musst Du dem Gericht ggf. schon sehr genau erklären können, warum Du diese über einen so langen Zeitraum zu Hause gehortet hast.
Und wenn Du mehrere gleiche neue Hemden in verschiedenen Größen anbietest, dann spricht das schon nicht mehr für einen privaten Verkauf von Fehlkäufen. Da reichen dann unter Umständen schon einige wenige Verkäufe um richtig Ärger zu bekommen.
Internetrecht - unternehmer-ebay
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wird das hier wie folgt versucht abzugegrenzen:
"Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:
- gleichartige Waren
- Neuwaren
- mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten
- Powersellerstatus
- eigene AGB"
Wann gelten eBay-Nutzer als Unternehmer? - Specials - JuraForum.de
Ähnlich wird es hier gesehen:
"Anhaltspunkte für die Unternehmereigenschaft und Beurteilungsmaßstab
Fest steht allerdings, dass die Unternehmereigenschaft auf Grund des objektiven Auftretens des Anbieters nach außen zu bestimmen ist, so dass z.B. Freizeichnungen von *-Anbietern auf ihren Angebotsseiten - man verkaufe nur „privat“ - keinerlei Bedeutung für das Bestehen der Unternehmereigenschaft haben. Für die Bestimmung der Unternehmereigenschaft des Anbieters kann man nachfolgende objektive Anhaltspunkte als Faustformel heranziehen. Für eine Unternehmereigenschaft sprechen:
* Verkäufer tritt als sog. „Powerseller“ auf, ist „Verkaufsagent“, gibt eine eigene „Firma“ an oder hat sogar einen eigenen „Shop“;
* Hohe Anzahl von Auktionen innerhalb eines bestimmten, meist nicht sehr langem Zeitraums: viele gleichzeitige Auktionen sprechen auch eher für einen Unternehmer - anders: es handelt sich nur um eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung;
* Art der Waren und Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten, meist nicht sehr langem Zeitraums: wiederholt gleichartige Waren und Dienstleistungen, viel Neuware, sehr teure Ware und starker Beratungsbedarf bei den Produkten sprechen eher für eine Unternehmereigenschaft;
* Hohe Anzahl an *-Bewertungen wiederum in Bezug zum Zeitraum der Tätigkeit als *-Anbieter.
Die Gesamtheit der Indizien sollte auf eine Unternehmereigenschaft hindeuten. Diese Aufzählung soll als Anhaltspunkt dienen und ist nicht abschließend. Es kann dabei immer nur auf den Einzelfall abgestellt werden."
Da ich auch jetzt wieder gewerblich über eBay verkaufen werde, beobachte ich mein Segment natürlich sehr genau. Und die angeblichen Privatverkäufer ärgern mich da natürlich schon gewaltig. Wenn jemand z.B. angeblich privat eine Jeans 5 mal in unterschiedlichen Größen neu mit Etikett anbietet, dann geht mir die Hutschnur hoch. Denn ich muss ein Widerrufsrecht einräumen, muss Mehrwertsteuer abführen, etc. Das sind Kosten, die der andere nicht hat.
Ich weiß von mehreren Verkäufer, die dann schon mal dem Finanzamt einen entsprechenden Tipp geben oder gleich ihren Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen.
Wenn Du also die Absicht hast, bei eBay gewerblich tätig zu werden, dann solltest Du dies von Anfang an genauso deklarieren. Für Deine tatsächlichen Privatverkäufe kannst Du Dir immer noch ein echtes privates Mitgliedskonto eröffnen.
Ich persönlich habe derzeit insgesamt 6 Mitgliedskonten angemeldet:
2 Accounts für gewerbliche Verkäufe ,
1 für gewerbliche Einkäufe,
1 Account für wirklich private An- und Verkäufe,
2 weitere derzeit inaktive, um deren Namen für alle Fälle zu reservieren.
hallo, soweit ich das weiß mußt du ein gewerbe ab einem umsatz von 10000€ im jahr anmelden, alles wss drunter liegt, kannst du als privatperson verkaufen
Es gibt bereits Rechtsprechung, wonach eine Vermutung dafür spricht, daß es sich bei ebay-Powersellern um gewerbliche Anbieter handelt. Das hat unmittelbare Auswirkungen allerdings vor allem für das Widerrufsrecht der Käufer.
Hallo,hier ist ein link was für dich vieleicht hilfreich ist,hier steht nähmlich was über ebay gewerblich http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?SearchHelp
Gerichte sagen laut neuesten das schon 90 Auktionen in 3 Monaten reichen. So erging es einer Mutter die alle alten Kinderklamotten versteigert hatte. Vor Gericht wurde sie als gewerblich eingestuft.
Das habe ich heute morgen im WDR 2 auch gehört.

Halbtags arbeiten und bei ebay gewerblich handeln. krankenversicherung?

Wenn Du abhängig beschäftigt bist, und zwar für mindestens 20 Wochenstunden, dann bist Du gesetzlich versichert. Du wählst die Krankenkasse, und Dein Arbeitgeber sorgt dafür, dass Dein beitrag da auch ankommt. Wenn Du Deine restliche Zeit dafür verwenden möchtest, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, so kannst Du das tun. Wenn Du ebay im großen Stil aufziehst, dann ist das je nach Umfang privat oder Du meldest Gewerbe an, bist selbständig und musst Dich dann auch selbst um Deine Krankenversicherung kümmern.
das verstehe ich nicht ganz.
wenn ich also halbtags arbeite und ebay gewerblich mache,
wie sieht das dann mit der krankenversicherung aus?
Na, ist doch ganz einfach: die Krankenversicherung zahlt Dein Arbeitgeber aus der abhängigen Teilzeit Beschäftigung! Es müssen nur genau die Hälfte der Wochenstunden sein, die in dieser Tätigkeit eine Vollezeitstelle wäre. Was Du nachmittags machst wird unter Hobby verbucht, oder wenn es mehr Umfang ist, gilt es als Nebentätigkeit.
Auskunft erteilen auch das Arbeitsamt, wie auch das Finanzamt.

Bei Ebay Gewerblich anmelden, was passiert dann?

von ebay aus gar nix.
falls du einen shop dort eröffnen möchtest, bezahlst du eine monatliche grundgebühr.
allerdings mußt du das ganze offziell als gewerbe anmelden bei deinem örtlichen gewerbeamt. hast du dies getan, meldet sich das finanzamt bei dir. für weitere fragen kontaktierst du am besten einen steuerberater.
Du mußt als gewerblicher Anbieter mindestens 1 Jahr Garantie auf das Verkaufte gawähren
Bei Ebay als Gewerblich anmelden.
nö, du musst nur jeden monat mehr zahlen als private verkäufer, wenn du was verkaufst.
falls nicht, trotzdem
Also muss ich mich nur bei ebay als gewerblich anmelden und das wars?
Nicht bei irgd einer Handelskammer ==?
jednefalls war es 2008 nicht so
und heute hat sich sehr vieles geändert
aber gewerblich anmelden und privat nutzen wäre ungut
Ein Gewerbe anmelden muss man nur dann, wenn man gewerblich verkauft. Das hängt unter anderem auch davon ab, ob man gewerblich Ware einkauft und sie bei Ebay einstellt und auch davon, ob die Umsatzmenge, welche erzielt wird, in der Lage ist, aus dem Rohverdienst das Betreiben eines Gewerbes rein finanziell zu erlauben. Ist das alles der Fall, kann man ein Gewerbe anmelden. Dies macht man immer noch bei der Gemeinde oder Stadt, wo man wohnt, beim Gewerbeamt. So geht das und auch nur dann ist ein Gewerbe angemeldet. Nicht vergessen, es kommen dann noch die Berufsgenossenschaft und will Beiträge, die IHK, das Finanzamt, die Krankenkasse, etc., p.p.
Solange du privat verkaufst, brauchst du dich nicht als gewerblicher Verkäufer anmelden.
Wenn du gewerblich verkaufst sollte man sich natürlich auch als gewerblicher Verkäufer anmelden, vom Gesetz her muss man dies sogar. Bei einem unangemeldeten gewerblichen Verkauf, der entdeckt wird, muss man mit empfindlichen Strafen rechnen.
Für einen gewerblichen Verkauf muss man ein Gewerbe amtlich anmelden. Dann bekommt man einen Gewerbeschein. Ein Gewerbeschein ist für eine Anmeldung bei ebay als gewerblicher Verkäufer notwendig.
Je nachdem was für ein Gewerbe du anmeldest und welchen Umsatz du vermutlichst machst wird sehr schnell die Frage auftauchen, ob du Umsatzsteuerpflichtig sein wirst oder nicht. Als Kleinunternehmer gibt es allerdings auch Möglichkeiten eine Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden.
Wenn du denkst, dass du gewerblich handelst - oder handeln willst, solltest du dich auf jeden Fall vorab intensiv mit den Bestimmungen beschäftigen und evtl. fachkundigen Rat einholen.
Das ist zunächst mit Arbeit verbunden, bewahrt dich aber später vor unangenehmen Überraschungen.


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