Dürfen

Und wenn ja warum? ist doch voll mies. und wo soll man dann hingehn wenn man Attestpflicht hat unds eim nicht gut geht?

12 Antworten zur Frage

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Dürfen Lehrer bei dem Arzt wo man hingeht anrufen und sagen die dürfen keine Atteste mehr ausstellen?

Nein - das darf der Lehrer nicht und der Arzt wird sich auch nicht in seine Belange reinreden lassen.
Viele Ärzte stellen Atteste aus ohne dass die Person krank ist.das wissen auch die Lehrer und ein Arzt sollte wissen dass er sich strafbar macht wenn er einfach aus 'Gefälligkeit' Atteste ausstellt. Es ist das gute Recht eines Lehrers den Arzt daran zu erinnern dass er nur bei einer Krankheit ein Attest ausstellen darf und nicht wenn der Schüler 'keinen Bock auf Schule' hat
ja genau lehrer sind die vorgesetzten von ärtzen und dürfen ihnen befehlen wen sie zu behandeln haben und wen nicht
Anrufen und sagen dürfen Lehrer viel, wenn der Tag lang ist. Aber sie haben gegenüber dem Arzt natürlich keine Weisungsbefugnis.
hier war mit sicheheit von gefälligkeitsattesten die rede,ansonsten dürften sie es nicht
Bei dem Verdacht, dass hier eine Krankheit nur simuliert wird kann er vor Direktor verlangen, dass nur noch ein amtärztliches Gutachten akzeptabel ist.
Und das kostet dem Direktor nur 1 Anruf - dann hat er das OK vom Kultusminister.
Dann läuten aber die Glocken.
Nötigenfalls wird das Zuhause von dir erstmal genauestens unter die Lupe genommen.
Dürfen die Lehrer. Warum auch nicht. Aber der Arzt muss sich ja nicht dran halten. Und wenn du WIRKLICH krank bist stellt dir der Arzt auch ein Attest aus. Egal was die Schule sagt.
Aber ich denke das wird eine Vorgeschichte haben, und der Arzt schreibt eben bei jeden kleinsten Husten krank. Außerdem wirst du deine Attestpflich wohl auch deshalb haben weil du schon recht oft "krank" warst. Und DA kann die Schule natürlich was dagegen tun, das der Arzt genauer hinguckt wenn jemand kommt der von sich behauptet krank zu sein.
Nein, natürlich nicht - uncd kein vernünftiger Arzt wird sich derartige Versuche der Einflußnahme durch Nichtmediziner bieten lassen
Nö, wenn du krank bist bist du krank und wenn der Arzt kein Attest rausrücken will, dann geh einfach zu einem anderen
Du hast die Frage wohl falsch verstanden. ich meien Lehrer aus der Schule rufen bei dem Arzt wo man immer hingeht an und sagen das man keinen Attest mehr bekommen darf von denen.
Ich habs schon richtig verstanden die dürfen das nicht. Der Arzt darf auch kein Attest rausstellen wenn du NICHT krank bist. Ein Attest ist eine ärztliche Bescheinigung das du an Tag X krank bist und deshalb nicht zur Schule gehen konntest. Vielleicht haben die einen verdacht dass du schwänzt und der Arzt dir das Attest immer rausstellt, darum dürfen sie es ablehnen. Es reicht dann aber wenn du zu einem andren Arzt gehst, denn sie können dir nicht verordnen du musst zu Arzt B in Stadt
Der normal Lehrer darf das sowieso nicht machen.
Hm, wenn überhaupt kann das ein Rektor oder ein hohes Tier verlangen aber nicht einfach "so".
Muss begründet sein z.B. immer an einem bestimmten Tag krank, oder sehr häufig krank und dann wieder da. Oder immer an den Tagen wo eine Schularbeit geschrieben wird.

Dürfen Kinder tatsächlich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen fliegen?

doch, kinder können schon alleine fliegen.
Aber da müsste man im Reisebüro buchen. In internet geht das nicht.
In dem Alter deiner Tochter ist es aber n bischen kritisch, da sie sich nicht allein zurechtfinden kann.
Es gibt immernoch so spezielle stuardessen die auf die kinder aufpassen - auch dies kann man im reisebüro für einen geringen betrag buchen
fluglinien haben dafuer geschulte begleiter, allerdings sind die nicht gratis.
Bei Langstreckenflügen sind mir oft alleinfliegende Kinder begegnet. Diese wurden vorzüglich von dem Bordpersonal betreut und am Zielflughafen den abholenden Personen, welche sich ausweisen mussten, übergeben.
Deswegen gibt es wohl die Flugbegleiter, denke ich.

Dürfen Beamte sich in ihrer Freizeit an gewerkschfatlichen Aktionen beteiligen?

In Art. 9 Grundgesetz ist die sogenannte Vereinigungsfreiheit geregelt, also das Recht, "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden". Fundstelle:
GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Beamtengesetze - je nachdem um welche Beamten es sich handelt, das Bundesbeamtengesetz oder die entsprechenden Gesetze der Bundesländer etc. - nehmen häufig diese Vorschrift auf und garantieren die Vereinigungsfreiheit nochmals gesondert. Beispiel Bundesbeamtengesetz § 91:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg/__91.html