Dürfen rennradfahrer straße benutzen radweg vorhanden ist

wenn ein Radweg vorhanden ist und dieser auch mit einem Verkehrsschild versehen wurde, dann besteht Benutzungspflicht. Auch Rennradfahrer müssen dann den Radweg nutzen und sich entsprechend rücksichtsvoll gegenüber anderen Radfahrern verhalten.

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Dürfen Rennradfahrer die Straße benutzen, obwohl ein Radweg vorhanden ist

Absolut richtig, ich darf als Läufer auch nicht die Straße benutzen, nur weil ich für den Wettkampf trainiere. Die Straßenverkehrsordnung nimmt keine Rücksicht auf die Professionalität der Verkehrsteilnehmer, egal ob Drei- oder Rennrad. Würde man so argumentieren, bzw. dies gestatten, dürfte man auch fürs Formel 1 Training die Autobahn benutzen
lach* den Eindruck habe ich manchmal auch.
zum Nachlesen § 2 StVO Abs. IV:
"Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden."
Radwege, rechtlich
Ich möchte nicht gern gegenteiliges weil ich esselber nicht gut heisse aber nach meiner Information besteht keine Pflicht den Radweg zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der damals gerade in Kraft getretenen Änderung des § 2 Abs. 4 StVO - durch die eine generelle Verpflichtung der Radfahrer, vorhandene Radwege zu benutzen, aufgehoben wurde.
Da ich selber in einer Gegend wohne wo Radrennfahrer trainieren bin ich immer ser "angepisst" wenn der komplete Haufen die gesamte Spurbreite einnimmt obwohl ein gut ausgebauter Radweg vorhanden ist. Ich als Autofahrer nicht vorbeikomme naja.
Radwege
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO müssen Radfahrer Radwege benutzen, wenn dies durch entsprechende Gebotszeichen BGH, Urteil vom 29.10.1996, Az. VI ZR 310/95, NJW 1997, 395§ 2 Abs. 4 Satz 3 StVO§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO§ 27 Abs. 3 Satz 1 StVOz.B. wenn eine Ampel "grün" zeigt) in die Kreuzung ein, darf der Rest des Verbands folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf "rot" umgesprungen ist. Die übrigen Fahrzeuge müssen also nicht ihrerseits Halte- oder Wartepflichten einhalten . Radfahrer dürfen im Verband auch zu zweit nebeneinander fahren, auf der Fahrbahn auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Wird der Radweg benutzt, gelten die Radfahrer als Einzelpersonen. Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muss der Verband in einer Reihe fahren. Das Fahren als geschlossener Verband ist grundsätzlich nicht als übermäßige Straßenbenutzung anzusehen, so dass eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.
Aus
http://www.rsc95.de/Rad_Recht/rad_recht.html
propos §: letztens hat man im sächsischen landtag doch tatsächlich darüber diskutiert ob man die rad wege nich verbesern kann, das auch radrennfahrer drauf fahren können