Dürfen menschen normalerweise deutsche wahlrecht haben inhaftierung wählen

Strafgefangene haben viele Einbußen durch die Freiheitsstrafe. Sie können nicht entscheiden, was Sie essen, wann Sie aufstehen, wie oft sie Besuch empfangen und ihnen wird die Fortbewegungsfreiheit entzogen. Doch was ist mit Ihren Bürgerrechten? Dürfen Strafgefangene gewählt werden oder wählen.

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Dürfen Menschen, die normalerweise das deutsche Wahlrecht haben, bei Inhaftierung wählen?

Es ist für jeden Bürger wichtig, aktiv zu wählen und so die nächste Regierung durch die eigene Stimme zu legitimieren. Strafgefangene dürfen durchaus wählen, außer das Gesetz verbietet dies.
Erfahren Sie, ob Strafgefangene wählen dürfen
Grundsätzlich ist es so, dass jemand, der zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt ist, wählen darf, außer das Gesetz sieht dies nicht vor.
Strafgefangene, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt sind, dürfen demnach wählen, außer sie haben dieses Recht verwirkt, indem Sie ganz bestimmte Straftatbestände erfüllt haben. Gesetzlich ist dies in § 45 Absatz 5 Strafgesetzbuch normiert.
Strafgefangene dürfen demnach nicht wählen, wenn Sie Straftaten gegen die Bundesrepublik verwirklicht haben, das ist der Fall bei Wahlfälschung, Landesverrat, Hochverrat und verfassungsfeindlicher Sabotage.
Ist ein Strafgefangener hingegen wegen Körperverletzung, Raub, Diebstahl oder Mord verurteilt worden, so darf er weiterhin wählen.
Man kann Strafgefangene nicht wählen
Das Strafgesetzbuch differenziert zwischen einem aktiven und passiven Wahlrecht.
In § 45 Strafgesetzbuch ist normiert, dass jemand der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ist, fünf Jahre lang keine öffentlichen Ämter ausüben darf.
Das heißt, wer ein Jahr und länger im Gefängnis sitzt, kann für fünf Jahre nicht gewählt werden. Davon unberührt ist das Recht zu wählen. Strafgefangene dürfen nur dann nicht wählen, wenn dies ausdrücklich im Gesetz steht.
Nicht wählen zu dürfen ist aber keine grundsätzlich eintretende Rechtsfolge, die die Freiheitsstrafe für Strafgefangene bewirkt.
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Dürfen Strafgefangene wählen? - Wissenswertes über die Rechte Inhaftierter
Das Strafgesetzbuch differenziert zwischen einem aktiven und passiven Wahlrecht.
In § 45 Strafgesetzbuch ist normiert, dass jemand der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ist, fünf Jahre lang keine öffentlichen Ämter ausüben darf.
Das heißt, wer ein Jahr und länger im Gefängnis sitzt, kann für fünf Jahre nicht gewählt werden. Davon unberührt ist das Recht zu wählen. Strafgefangene dürfen nur dann nicht wählen, wenn dies ausdrücklich im Gesetz steht.
Nicht wählen zu dürfen ist aber keine grundsätzlich eintretende Rechtsfolge, die die Freiheitsstrafe für Strafgefangene bewirkt.
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Dürfen Strafgefangene wählen? - Wissenswertes über die Rechte Inhaftierter
Das Wahlrecht ist, so sagen es die Staatsrechtler, "das vornehmste Recht im demokratischen Rechtsstaat". Die Regierungsparteien haben sich allerdings wenig vornehm verhalten und sich das Wahlrecht auf den Leib geschrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt; es muss nun schnell ein neues geschrieben werden. Bei dieser Gelegenheit kann sich der Gesetzgeber überlegen, was es mit dem Wort "vornehm" noch so auf sich hat.
Es kann ja nicht sein, dass nur die Menschen zur Wahl gehen dürfen, die vornehm sind oder sich dafür halten. Ganz im Gegenteil: Die Stimme jedes Bürgers ist gleich, jeder kann wählen und gewählt werden, ob er Professor ist oder Proll.
Es gibt aber eine Ausnahme von diesem Prinzip des allgemeinen und gleichen Wahlrechts: bei den Strafgefangenen. Der frühere Bundespräsident Gustav Heinemann hat sie "Staatsbürger hinter Gittern" genannt, und die Gesetze beschreiben Resozialisierung und Sozialisation als das herausragende Ziel der Freiheitsstrafe. Damit ist kaum vereinbar, dass ausgerechnet das Wahlrecht, das vornehmste Recht des Bürgers, bei Gefangenen auf Eis liegt - teilweise jedenfalls.
Straftäter, die wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, verlieren automatisch für fünf Jahre das passive Wahlrecht; sie dürfen also nicht gewählt werden und auch nicht Mitglied in einer politischen Partei sein. Auch bei geringeren Strafen kann die Wählbarkeit durch Urteil für zwei bis fünf Jahre aberkannt werden. So steht es im Gesetz.
Beim aktiven Wahlrecht, beim Stimmrecht also, sieht es besser aus, aber nicht gut: das Stimmrecht verliert ein Straftäter nicht automatisch, sondern nur dann, wenn das der Richter ausdrücklich anordnet- und zwar für die Dauer von zwei bis fünf Jahren. Der Entzug des Wahlrechts ist also eine Strafe. Und der Entzug kann erheblich länger dauern als die Haft.
Eine an der Universität Bremen geschriebene Dissertation ("Wahlrecht und Strafe") hat dies - zu Recht - skandalisiert. Der Autor, Jan Oelbermann, beklagt, dass die "Relikte des Ehrenstrafrechts" mit "heutigen Verhältnissen" nicht mehr vereinbar seien. Relikte: das meint die alten Zeiten, in denen es die Aberkennung der "bürgerlichen Ehrenrechte" noch gab.
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Deutsches Strafrecht - Wahlbürger hinter Gittern - Politik - Süddeutsche.de
Straftäter, die wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, verlieren automatisch für fünf Jahre das passive Wahlrecht; sie dürfen also nicht gewählt werden und auch nicht Mitglied in einer politischen Partei sein. Auch bei geringeren Strafen kann die Wählbarkeit durch Urteil für zwei bis fünf Jahre aberkannt werden. So steht es im Gesetz.
Beim aktiven Wahlrecht, beim Stimmrecht also, sieht es besser aus, aber nicht gut: das Stimmrecht verliert ein Straftäter nicht automatisch, sondern nur dann, wenn das der Richter ausdrücklich anordnet- und zwar für die Dauer von zwei bis fünf Jahren. Der Entzug des Wahlrechts ist also eine Strafe. Und der Entzug kann erheblich länger dauern als die Haft.
Deutsches Strafrecht - Wahlbürger hinter Gittern - Politik - Süddeutsche.de
Ja, lockerungsgeeignete Gefangene können am Wahltag Ausgang oder Urlaub erhalten, um persönlich vor Ort ihre Stimme im Wahllokal abzugeben.
Die übrigen wahlberechtigten Gefangenen haben die Möglichkeit, sich per Briefwahl an der Wahl zu beteiligen.
Diejenigen Gefangenen, die einen Wohnsitz besitzen, sind dort im Wählerverzeichnis eingetragen und können bei ihrer Gemeinde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Hierauf sind sie nach den wahlrechtlichen Vorschriften auf Veranlassung der Kommunen durch die Leitung der Justizvollzugsanstalt hinzuweisen.
Gefangene, die keine Wohnung mehr unterhalten, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen werden, in der sich die Justizvollzugsanstalt befindet, und auf diesem Wege den Wahlschein mit den Briefunterlagen erhalten -
Ausübung des Wahlrechts in den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 312 mit Schreiben vom 27 Dezember