Dürfen lehrer fremdes eigentum schülern wie z b handys mp3 player konfiszieren

Dass ein Handy- oder MP3-Player-Verbot durchsetzbar ist, ist mir vollkommen klar, dies wird auch durch das Hausrecht begründet. Aber dürfen Lehrer bzw. die Schulleitung im Falle eines Verstoßes ein Gerät einziehen, sodass es die Eltern eine Woche später wieder abholen dürfen? Ist man als Schüler verpflichtet, den Lehrern bzw. der Schulleitung das Gerät auszuhändigen?

17 Antworten zur Frage

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Dürfen Lehrer fremdes Eigentum von Schülern, wie z.B. Handys oder MP3-Player konfiszieren?

Mir sind eure Quellen für eure Aussagen sehr wichtig, also vergesst die nicht
Das kommt ganz auf das jeweilige Schulrecht an. Wenn im Schulgesetz oder in der Hausordnung oder in sonst einem Recht oder einer Ordnung der Schule steht, dass die Lehrer das dürfen, dann dürfen sie es auch. Andernfalls ist das jedoch nicht erlaubt bzw. der Lehrer hat kein Recht dazu.
Ich habe Quelle, da dies überall im deutschen Recht so ist. Wenn ein Straffall festgelegt wird, werden im selben Paragraphen auch die Strafen festgelegt. Ein Beispiel:
Angenommen in deiner Schulordnung steht:
"§ 15 Das Mitbringen und Benutzen von Mobiltelefonen und portablen Geräten zum Abspielen von Musik ist ohne Außnahme im Schulgebäude untersagt."
Dann muss irgendwo in der Schul- oder Hausordnung stehen:
"Beim Verstoß gegen §15 ist dem Lehrkörper bzw. der Schulleitung das Recht vorbehalten, das entsprechende Gerät auf unbestimmte Zeit einzuziehen."
Das ist natürlich nur ein Beispiel. In deiner Schul- oder Hausordnung kann auch drinnen stehen, dass es nur für ein bestimmten Zeitraum sein darf, oder das es halt eben nicht eingezogen werden darf oder so. wie gesagt, das oben ist nur ein beispiel, dass ich mir grade ausgedacht hab. Wenn jedoch kein Paragraph über die entsprechende Strafe drinsteht, hat der lehrer theoretisch nicht das recht die dein handy oder mp3-player zu entziehen.
Ja gut, mag ja sein, dass das da drin steht, aber die Frage ist, ob das auch rechtskräftig ist und nicht durch irgendein anderes Gesetz gebrochen wird.
In der hessischen Verfassung steht zum Beispiel noch die Todesstrafe drin, jedoch wird Landesrecht von Bundesrecht gebrochen und somit ist dieser Paragraph unwirksam.
Dann musst du dir einfach im Grundgesetz das Schul- bzw. Bildungsrecht ansehen. Wenn dort etwas gegenteiliges zu den Schulregeln drinsteht, wird das natürlich ebenfalls gebrochen. Ist ja auch ganz logisch. Wenn das Landesrecht vom Bundesrecht gebrochen werden kann, dann kann logischerweise auch die Schul- bzw. Hausordnung vom Bundesrecht gebrochen werden. Wenn jedoch nichts drin steht, dann gilt die Schul- bzw. Hausordnung.
Ja. Das ist in der Hausordnung geregelt und vor allem werden Eltern darüber auch in Kenntnis gesetzt bei den Elternabenden. Gleichzeitig ist die Schule auch bereit, diese Geräte sofort wieder auszuhändigen, wenn sie von einem Erziehugnsberechtigten abgeholt werden.
Der Lehrer darf das Gerät nicht aus der Tasche des Schülers nehmen, sondern der Schüler muss es selbst aushändigen.
Ich würde dir aber raten, die Hausordnug zu akzeptieren! Erspart Ärger! Erkundige dich lieber ernsthaft, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen die Haus- oder auch Schulordnung hat. Wenn du dann im Gespräch mit Lehrer oder Direktor nicht die richtigen Wort findest und dir was dummes rausrutscht, ist die Butter braun, wie man so schön sagt
Heikles Thema, weil es gängige Praxis diverser Lehrergenerationen war und ist, Gegenstände von Schülern zu konfiszieren. Im Einzelfalle halte ich es für rechtlich bedenklich, doch was will man tun, die Polizei gegen die Hausordnung von Schulen aufmarschieren lassen?
Wie schon durch bane92 mit dem Beispiel seines Paragraphen 15 dargelegt, sind solche Regeln durchaus bindend, auch wenn sie formaljuristísch gegen das Recht auf Eigentum im Widerspruch stehen.
Im Normalfalle gibt es Konfiskation durch den Staat.
Siehe hierzu auch die begriffliche Erklärung der Wikipedia:
"Konfiskation bezeichnet die Enteignung und Beschlagnahme von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat. Diese erfolgt ohne Entschädigung für die Enteignung. Die Konfiskation ist eine Unrechtsfolge und wird als Strafe bei Delikten unterschiedlichster Art angewendet. Rechtsgrundlage kann der Verfall sein."
Es wird deshalb darum gehen, durch eine Verständigung mit dem jeweiligen Lehrer eine gangbare und für beide Seiten verträgliche Lösung anzustreben. Meines Erachtens wird kein guter Lehrer zwanghaft Gegenstände über Gebühr beanspruchen oder konfiszieren. Mir erählte aber erst neulich ein Schüler, dass ihm ein Lehrer eine halbe Woche lang sein Handy beschlagnahmt habe und dieses sogar zu sich über das Wochenende nach Hause mitgenommen habe. Dies geht meines Erachtens über die Möglichkeiten hinaus und führt deutlich zu weit. Wenn Lehrer über das Ziel hinausschießen muß die Schulleitung informiert werden.
Sowas hat man an meiner ehemaligen Berufsschule auch mal versucht in die Schulordnung aufzunehmen. Mein Rechtskundelehrer meinte dazu nur, dass dann die Lehrer allerdings darauf gefasst sein müssen, dass sie ein blaues Auge geschlagen bekommen. Warum? Na ja, lies selbst: BGB - Einzelnorm
Natürlich dürfen die Lehrer das, wenn sie wollen. Der Schüler muss dem Lehrer das Gerät auch aushändigen- es sei denn, der SChüler will unbedingt zum Schulleiter.
Konfiszieren wäre enteignen, das darf der Lehrer nicht.
leider ja denn wer gegen die schulordnung verstößt muss es aushändigen und kann es dann später wiederbekommen aber bei verschwinden oder beschädigen während du diese geräte nicht mehr hast ist auch egal denn die lehrer nehmen keine haftung dafür also verstoß liebr nicht gegen die regeln
Und das ist Gesetz? In Deutschlad? Ich dacht die Willkür hätte nach dem 2. Weltkrieg aufgehört
meine quelle ist meine schulordnung wir waren noch eine der einzigen schulen die keine schulordnung hatte aber dann oberstufen leiter und so gewechselt und dann haben alle schön zum zeugniss die neue schulordnung bekommen naja wir haben uns nicht so gefreut
Das steht in meiner Schulordnung auch drin, aber ich bezweifle, dass die die Befugnis dazu haben, Handys zu konfiszieren.
das haben sie aber nur dann wenn das handy im untericht klingelt oder du es aus der tasche nimmst und die lehrer das sehen denn wenn es im unterricht klingelt dann ist dass störung der arbeit und störung andere mitschüler und dafürkommt es dann weg
Und ich bezweifle stark, dass es dein Problem ist, wenn die Geräte beschädigt würden
Das ist über das Hausrecht geregelt, die Schule hat auf ihrem gelände das recht, besondere Regeln aufzustellen, die Lehrer sind eigentlich sogar dazu verpflichtet die Durchsetzung dieser Regeln zu gewährleisten.
ausschlaggebend ist einzig und allein, was in der schulkonferenz mehrheitlich entschieden wurde.