Dürfen krankenhäuser psychiatrische kliniken patient regionalen zuständigkeit abweisen
Ja, das gibt es tatsächlich.
Wenn im "Einzugs- Wohngebiet" des Patienten sich eine weitere Klinik befindet, kann das durchaus der Fall sein.
DAs sind Verträge mit den Krankenkassen, das sind Vereinbarungen mit Krankenkassen, die diese Kliniken abgeschlossen haben.
Grundsätzlich steht zwar irgenwo geschrieben: bundesweite Selbstbestimmung des Patienten, bei der Wahl der Klinik, ABER, dann kommen wieder diese "Vereinbarungen und Verträge" mit ins Spiel.
Wenn die Krankenkasse begründen kann - dass Klinik X - die gleichen Therapien und Behandlungen anbietet, wie Klinik Y - und die Klinik eben in unmittelbarer Umgebung des Wohnortes ist, dann kann die Klinik einen abweisen - oder, gegebenenfalls dorthin verlegen.
Selbst wenn man in einer Klinik aufgenommen wurde, kann das später noch geschehen, dass diese sagt: Wir verweisen und verlegen sie jetzt an den Ort XY - weil.
1 Antworten zur Frage
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Dürfen Krankenhäuser bzw. Psychiatrische Kliniken einen Patient aufgrund der Regionalen Zuständigkeit abweisen?
Dieses sogenannte Einzugsgebiet, ist deshalb definiert, weil - als Beispiel psychiatrische Einrichtungen - jemanden "aus ihrem Einzugsbereich" aufnehmen müssen und nicht abweisen dürfen - bei gegebenen Anlässen:
http://www.hannover.de/de/gesundheit_soziales/beratung/gesundheitsberatung/beratung/sopsychdienst/sektorverzeichnisonline/index.html
Für Patienten gibt es aber, ausser der Krankenkasse, noch die Ombudsleute, als Ansprechpartner - hier mal ein Beispiel
http://www.aeksh.de/start/aktuelles/neuer_internetauftritt_fuer_den_patientenombudsmann-frau_e_v.html
Ursula Zingler: Partizipation!