Dürfen häftlingen wählen

HÄftlinge dürfen Wählen wie jeder andere auch. Die Aberkennung der Bürgerlichen Rechte gibt es nicht im BGB statt dessen ist der Bundesrepublig möglich einem bereits eingebürgerten Ausländer, die Bürgerlichen rechte zu entziehen wenn diesem Terroristische oder Staadsfeindliche machenschaften nachgewiesen werden können. Jeder Deutsche ist Wahlberechtigt, sofern er eine Meldeadresses hat, an dem seine Wahlunterlagen gesendet werden können. Der Knast hat auch eine Meldeaddresse. Plawa

3 Antworten zur Frage

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Dürfen Häftlingen wählen

ja natürlich, es sind doch bundesbürger. per briefwahl zum beispiel
Nicht bei Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte.
Hast Du dafür ein Beispiel? Ich habe davon noch gar nichts gehört.
Aktuell kann ich Dir kein Beispiel nennen; aber es ist sicher so, das verurteilte RAF-Häftlinge z. B. kein Wahlrecht mehr haben - das wäre ja widersinnig.