Dürfen gebühren ausstellen bescheinigung nach 35a estg erhoben werden

Kommt drauf an, wer wem was ausstellt und was vorher vereinbart wurde. Auf jeden Fall ist das ja nun durch die Änderung des EStG eine Mehrarbeit z. B. für Steuerberater und Wohnungsverwalter. und die meisten Leistungskataloge/Honorarvereinarungen u. ä. lassen Zusatzvergütungen für Sonderleistungen zu. Dresden

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Dürfen Gebühren für das Ausstellen von Bescheinigung nach §35a ESTG erhoben werden?

Hee
Wenn ich den Wohnungseigentümern das in Rechnung stelle, hmm was wäre denn angemessen*lach
Am besten mit dem Verwaltungsbeirat besprechen und dann Beschluß auf der ETV fassen. Übrigens, für Kapitalanleger ist das eher uninteressant, da diese die Einkünfte und Kosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, die Mieter zahlen eh keine Reparatur- und sonstige Kosten und für die Verwaltung des Sondereigentums würde ich nach Aufwand berechnen. Ansonst vielleicht pro ET je nach Umfang der Bescheinigung so 20 Euro? Aber paß auf: HAFTUNG! Und da wäre ich sehr vorsichtig.
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