Dürfen beamte sich freizeit gewerkschfatlichen aktionen beteiligen
Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Dürfen Beamte sich in ihrer Freizeit an gewerkschfatlichen Aktionen beteiligen?
In Art. 9 Grundgesetz ist die sogenannte Vereinigungsfreiheit geregelt, also das Recht, "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden". Fundstelle:
GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Beamtengesetze - je nachdem um welche Beamten es sich handelt, das Bundesbeamtengesetz oder die entsprechenden Gesetze der Bundesländer etc. - nehmen häufig diese Vorschrift auf und garantieren die Vereinigungsfreiheit nochmals gesondert. Beispiel Bundesbeamtengesetz § 91:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg/__91.html