Durfte man ddr unternehmen gründen

Privatbetriebe bleiben in der DDR vor allem in den Bereichen Einzelhandel, Gaststätten und Handwerk bestehen. Im Handwerk ist sogar der überwiegende Teil der Betriebe noch in privater Hand. Laut DDR-Verfassung dürfen nur solche Betriebe in Privatbesitz sein, die auf "überwiegend persönlicher Arbeit" beruhen. Es ist außerdem verboten, dass Privatbetriebe mehr als 10 Angestellte beschäftigen. War erlaubt.Weiterleitungshinweis

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Durfte man in der ddr Unternehmen gründen?

JEIN - jedenfalls haben viele ehemalige DDR-Selbständige "vergessen", daß
sie in das gesamtdeutsche Rentensystem nach dem Beitritt einzuzahlen hatten - mehrere 10.000 DM Nachzahlungsforderungen waren da dann keine Seltenheit -
Selbstständige in der DDR: eine allenfalls geduldete Größe
Innerhalb der sozialistischen Werteordnung der DDR-Gesellschaft wurden berufliche Selbstständigkeit und Unternehmertum überwiegend negativ beurteilt. Beides galt als ein eher unerwünschtes Überbleibsel der kapitalistischen Gesellschaft, welches in einem Arbeiter- und Bauernstaat keinen Platz hat. Allerdings muss man unterscheiden zwischen Schein und Wirklichkeit, zwischen der reinen sozialistischen Ideologie und der konkreten Politik gegenüber dem privaten Sektor im "real existierenden Sozialismus" der DDR.
Nach Gründung der DDR wurde die Zurückdrängung der beruflichen Selbstständigkeit zunächst besonders stark in der Landwirtschaft vorangetrieben. Dies geschah in Form von Zwangskollektivierungen. So waren im Jahr 1955 noch 71,6 Prozent aller in der Landwirtschaft beschäftigten Personen privat tätig, während dieser Anteil im Jahr 1960 nur noch etwa 4 Prozent betrug.
Im Industriesektor ging die sozialistische Regierung zunächst moderater vor. Dennoch verließen viele Unternehmer bereits in den 1950er und 1960er Jahren die DDR, da ihr Spielraum im Laufe der Zeit immer stärker eingeschränkt wurde. Im Jahr 1972 erfolgte schließlich die komplette Enteignung der privaten Industrie. Seit der großen Enteignungswelle zu Beginn der 1970er Jahre war berufliche Selbstständigkeit nur noch in wenigen ökonomischen Bereichen erlaubt. So gab es lediglich im Handwerk und im Einzelhandel Selbstständige in nennenswertem Umfang.
Doch auch Betriebe in diesen Bereichen waren einer strengen Kontrolle durch den Staat unterzogen. So durften sie beispielsweise nicht mehr als zehn Personen beschäftigen und der Staat versuchte, die Gewinne der privaten Unternehmen zu begrenzen. Die Produktion von Gütern erfolgte in zunehmendem Maße in staatlichen Großbetrieben. Diese sogenannten Kombinate wurden durch ein von der Regierung kontrolliertes zentrales Planungskomitee verpflichtet, nach bestimmten Vorgaben zu produzieren. Im Jahr 1989 gab es in der DDR lediglich 185.000 Selbstständige, was einer Quote von etwa 1,8 Prozent bezogen auf die erwerbsfähige Bevölkerung entsprach -
Von Null auf Hundert | bpb