Diebstahl erstes vergehen

Hey Ich habe vor ~2 Wochen glaube ich einen kleinen Ladendiebstahl begangen, das war bei einer Kaisers Filliale, ich komme nicht mal aus schlechtem Hause, sondern eigentlich aus recht gutem, ich habe Ferrero Rocher für 2,99€ probiert zu klauen, dabei wurde ich vom Ladendetektiv überführt, probierte dann abzuhauen, weil ich extreme Angst hatte von Ärger meiner Eltern und wurde dann nach wenigen Metern langsamer und hab die Flucht abgebrochen, weil es das nur schlimmer gemacht hätte, ich hatte einen Freund neben mir ,der wusste das ich das mache und hat mich leider nicht davon abgehalten. Er hat gesehen wie ich es eingesteckt hab, als dann die Polizei kam mussten wir mit aufs Revier und er meinte er wusste nichts davon, es war mein Erstvergehen und eins ist sicher, ich werde das NIE WIEDER tun! Ich möchte Pilot werden und wenn da etwas im Führungszeugnis stehen würde wärs das mit meinem Traumberuf! Meine Frage, wird das ins Führungszeugnis eingetragen? Ich habe echt Angst! Es war echt eine Dummheit und ich hoffe ihr werdet mich dafür nicht gleich beleidigen oder diskriminieren wie dumm ich sei, das weiß ich selber was das für eine DUMMHEIT war! Ich bin übrigens 14 Jahre alt und werde im Oktober 15 und die Anzeige ist noch nicht da.

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Diebstahl -> Erstes Vergehen

Zitat:
Ich habe vor ~2 Wochen glaube ich einen kleinen Ladendiebstahl begangen,
Also ich glaube es war vor ~2 Wochen Nicht ich glaube ich hab nen Ladendiebstahl gemacht
Freue mich auf Antworten
Erstmal: Bezieht sich dein - glaube ich - auf die 2 Wochen oder auf - dass du geklaut hast?
Zweitens: Da du noch nicht volljährig bist, wird dieser Ladendiebstahl nicht in deinem Führungszeugnis auftauchen.
Du wirst, das Du erst Täter bist, oder das erste mal erwischt wurdest, mit einer geringen Strafe weg kommen. Wenn Du überhaupt verurteilst wirst.
Geringe Strafe heiß meistens in dem Alter Sozialstunden, die in keinem Führungszeugnis stehen.
Gott sei Dank, da bin ich erleichtert! Das glaube ich bezieht sich auf 2 Wochen wie ind er Ergänzung steht
Da du nicht volljährig bist, wird es keinen Eintrag in deinem Führungszeugnis geben!
Hast du nochmal Glück gehabt. Wahrscheinlich musst du auch nur ein paar Sozialstunden o.Ä machen müssen.
Ich nehme an du denkst zunächst an Segelflugpilot.Bereits bei der Schülermeldung wird abgefragt ob ein Verfahren gegen dich läuft.Später bekommt die Behörde Dein Führungszeugnis.Dann wird je nach Schwere der Tat entschieden ,ob der Flugschein verweigert wird.
Ich denke aber du könntest noch Glück haben, liegt aber im Ermessen der Behörde und an der Höhe deiner Strafe.
Solltest du später an einen Berufspilotenschein denken dürfte deine Tat weit genug zurückliegen
Rechne mit einer maximalen Strafe in Höhe von etwa 15 abzuleistenden Sozialstunden. Weitere Konsequenzen sind nicht zu befürchten = die Tat taucht in keinem - für Arbeitgeber ersichtlichen - Register auf.
Mach Dir keinen Kopp, so einen Unfug machen viele und wenn man draus lernt, dann bleibt´s bei der "Jugendsünde


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