Copyright urheberrecht fernsehsendungen private aufzeichnung verletzt

Verstößt es gegen das Urheberrecht oder das copyright, wenn man eine Fernsehsendung, die man für private Zwecke aufgezeichnet hat, kopiert und an Freunde oder Bekannte unentgeltlich weitergibt?

2 Antworten zur Frage

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Copyright / Urheberrecht von Fernsehsendungen durch private Aufzeichnung verletzt?

Ich zitiere mal wieder aus der Wikipedia:
"Die Privatkopie findet im deutschen Recht ihre Entsprechung im § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welches das exklusive Vervielfältigungsrecht des Urhebers einschränkt. Der Urheber eines Werkes darf zwar darüber entscheiden, wer für die Öffentlichkeit vervielfältigt, Kopien für private Zwecke kann der Urheber aber nicht kontrollieren. Erlaubt sind einzelne Kopien eines Werks für private Zwecke. Es ist allerdings nicht erlaubt einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen."
Das heißt, solange keine Kopierschutz umgangen wird, kannst du Aufzeichnungen vom Radio oder Fernsehen machen und privat kopieren, vervielfätigen und tauschen
Privatkopie – Wikipedia
Meiner Meinung nach hast du nichts zu befürchten, solange die Kopien nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden.
In der letzten C't war ein 10-seitiger Artikel über alle möglichen Urheberechtsproblematiken. Verfasst von 2 Redakteuren mit Hilfe von 4 Anwälten. Wie zu erwarten war, kamen die 4 Anwälte in einigen Punkten tatsächlich zu 4 verschiedenen Ergebnissen.
Der von Dir nachgefrage Sachverhalt wurde aber auch explizit erwähnt und ich kann Dich beruhigen: Die Antwrot von yoyo4 ist absolut richtig. Wichtig ist, wirklich nur wenige Kopien zu machen und das ganze kostenlos zu machen. Achtung: Sebst eine 1:1 Erstattung der Kosten / des Aufwandes wäre nicht zulässig, laut einem der c't Anwälte wäre evtl sogar die Bezahlung des Rohlings durch den Empfänger Deiner Kopie kritisch.