Bürokauffrau ohne ausbildung

Vielleicht kennst sich jemand aus Ich habe gelesen, dass man die Prüfung zur Bürokauffrau bei der IHK auch ohne vorherige Ausbildung machen kann, wenn man raxiserfahrung etc, nachweist. Weis jemand, wie lange man in einem Betrieb gearbeitet haben muss und welche Voraussetzungen speziell gelten? Kann man das irgendwo nachlesen? Am wichtigsten wäre mir die Dauer der Anstellung die man braucht und ob der Chef auch eine Ausbildung als Bürokaufmann haben muss oder ob das egal ist.

4 Antworten zur Frage

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Bürokauffrau ohne Ausbildung

Wenn du das 1,5fache der regulären Ausbildundgszeit gearbeitet hast und dir während dieser Zeit die Ausbildungsinhalte vermittelt wurden, kannst du zur Externenprüfung zugelassen werden.
Das steht im BBiG
Bei Bürokauffrau sind regulär 3 Jahre, also wären das dann 4,5 Jahre, die dir durch Zeugnisse, Arbeitsverträge usw. bescheinigt werden müssen. Außerdem ist es sinnvoll, sich vom Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellen zu lassen.diese sollte sich annähernd mit den Ausbildungsinhalten decken.
Hier mal das Merkblatt, auf dem alles wichtige steht.
http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Anhaenge/3..
Und dann noch das BBiG - $ 45
http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf
Du musst diese Zeit nicht in EINEM Betrieb gearbeitet haben, aber du musst nachweisen können, dass du das gemacht hast, was Bürokaufleute tun.
Hier sind dann noch dei Ausbildungsinhalte:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/ausbildungsplan/Buerokaufmann_Ausbildungsplan.pdf
Lies dir mal das BBiG durch.
und dann wirklich nochmal bei der IHK nachfragen
Das habe ich beim Googeln gefunden:
"Nachweise/Zulassung zur Prüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung/Gesellenprüfung bei einer Berufsausbil-dung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.
Zuzulassen ist auch,
• wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
• wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vor-geschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung angelegt werden soll."
Da im letzten Absatz von "im Beruf tätig" und nicht "im Beruf ausgebildet" steht, gehe ich davon aus, dass dein jetziger Arbeitgeber nicht Ausbilder sein muss.
Frage auf Grund dieser Info einfach mal bei der zuständigen IHK an, denn der Teufel liegt im Detail.