Bäume garten fällen genehmigung

wir haben einen garten gepachtet und haben von der besitzerin die erlaubnis ein paar bäume zu fällen. brauche ich zusätzlich noch eine genehmigung von einem amt? oder dürfen wir die bäume einfach fällen?

5 Antworten zur Frage

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Bäume im garten fällen - genehmigung?

Die Vorschriften variieren von Kommune zu Kommune. Daher mußt du bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen.
VG
Zitat:
"Die Gemeinden sind für die Bestimmungen zuständig, die die Vorschriften für das Fällen von Bäumen festlegen. Üblich ist, dass ein Baum mit 10cm oder mehr Stammdurchmesser , nur mit einer Genehmigung gefällt werden darf. Diese Genehmigung erhält man in der Regel beim Ordnungsamt der Gemeinde. Das Fällen von Bäumen ohne die Genehmigung kann übrigends richt teuer werden. Strafen bis zu 50.000 Euro sind nicht selten. Ausgenommen von diesen Genehmigungen sind übrigends Obstbäume. Die Regeln zur Fällung von Obstbäumen ist bundesweit im Bundeskleingartengesetz festgehalten. Wird eine Fällgenehmigung erteilt, so ist diese oft mit bestimmten Auflagen verknüpft. Oft wird eine vergleichbare Neuanpflanzung eines entsprechenden Baumes verlangt."
Baumfällung - Baum Fällen - Vorschriften und Durchführung
Ja, die braucht man. Frage bei der Geminde nach. Es kann sein, dass man dann garnichts genehmigt bekommt.
Unseriöser Tipp: Die Bäume fällen. Kommt dann eine Anzeige, hat man nichts gewußt, will ja neue pflanzen und zahlt eine erträgliche Strafe.
Da müsstest du dich beim Ordnungsamt oder ähnlichem erkundigen, denn fast jede Stadt oder Gemeinde hat ihre eigenen Richtlinien. Z.B. bei uns gibt es keine Baumschutzverordnung mehr; jeder kann also seine Bäume fällen, wie er will.
Persönliche Meinung. Lasst die Bäume stehen, denn sie bringen Sauerstoff, Leben durch Tiere, Schatten und Gemütlichkeit.
Bei uns ist das so:
Für Obstbäume braucht man keine Genehmigung.
Für alle anderen ab einer bestimmten Größe muß man eine kostenpflichtige
Genehmigung einholen.
Walnußbäume zählen übrigens nicht zu den Obstbäumen.
Kurios war bei mir , daß ich für einen Baum, den ich fällen wollte, drei neue pflanzen sollte, deren Art mir auch noch vorgeschrieben wurde, obwohl ich nur Platz für einen hatte.
und in der Nistperiode der Vögel von März bis Oktober darf man Bäume nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen fällen, wegen des Vogelschutzes.
Deshalb auf jeden Fall genehmigen lassen


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