Bußgeldvorschrift

Parken auf dem Grünstreifen -nicht befestigt- ausserhalb geschlossener Ortschaften ist laut § 12 Abs. 4 der StVO nicht erlaubt. Im Bußgeldkatalog finde ich keine Bestimmung, wo dieses Falschparken speziell angesprochen ist. Wer kann mir weiterhelfen? Ich habe ein Knöllchen über 25€ von der Stadt Köln erhalten. Bitte um Anregungen und Mitteilungen. , W. Gläser

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Bußgeldvorschrift

Unter Wikipedia "Parkverbot" stehen eine ganze Reihe Parkverbotmöglichkeiten, aber keiner sagt etwas aus, dass auf dem Grünstreifen nicht geparkt werden darf.
Dieses Thema ist nicht ausreichend behandelt. Ich habe schon oft auf dem Grünstreifen geparkt, aber noch nie ein Knöllchen erhalten.
Vielleicht war der Fahrstreifen zu eng, Waren wahrscheinlich übereifrige Beamte.