Butterflymesser geldstrafe 1400 ist normal

bei mir wurde bei einer Verkehrskontrolleein Butterflymesser gefunden und wurde natürlich gleich angezeigt.Habe mich aber gut gestellt mit der Polizei,sie meinten es wird bloß eine geringe Geldstrafe.Nun ist ein gelber Brief angekommen in dem steht,40 tagessätze zu je 35,- das heißt 1400,-oder40 Tage Gefängnis.Habe einen Monatslohn von 1100,- angegeben.Soll ich mir einen Anwalt nehmen?

13 Antworten zur Frage

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Butterflymesser Geldstrafe 1400,-,ist das Normal?

Illegaler Waffenbesitz -->
Außer du kannst nachweißen das du ncihts von dem Messer wusstest.
WaffG § 52a Strafvorschriften
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Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d eine vollautomatische Selbstladewaffe oder2. entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e eine dort bezeichnete halbautomatische Selbstladewaffe
herstellt, bearbeitet, instandsetzt, erwirbt, vertreibt, anderen überläßt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds handelt.
In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Sei froh das du schon als "Minderschwerer Fall "gewertet wirst
du hast aber den falschen Paragraphen raus gesucht. Die Strafe richtet sich nach § 52 abs. 3 Nr.1
Anwalt?.!.auf jeden Fall, da du dieses Messer im Auto doch nur "transportiertest
das ist wurst. das ist illegaler waffenbesitz. ausklappbare messer mit einer klinge von über. uff. ich glaube 7 cm sind illegal.
Stimmt leider aber Axt zum Holz hacken darf man im Auto ohnen Probleme mitführen Unsinn dieses Gesetz.
.ich weiß, aber versuchen sollte er es und schlimmer kann´s dadurch nicht werden, denn ausser dem reinen Besitz kann ihm hier keine Straftat nachgewiesen werden.es sei denn : Wiederholungstat.
schlimmer kanns nicht werden? Neeeein und wasi st mit anwaltskosten und gerichtskosten? bei einem monatslohn von 1100 euro kann er sich das nicht leisten
guten morgen gan
und ja da hast du leider recht das ist eine beschis. gemeine Gesetzeslücke
Illegaler Waffenbesitz ist trotzdem die Straftat dazu zählt schon das mitführen dieser Waffe
naja. zur sinnlosigkeit. man kann auch mit nem löffel menschen töten
ne axt is aber weit öfter zivil gebraucht. n butterfly is gar nicht zu zivilem gebrauch konstruiert bzw geplant
du kannst mit jedem Instrument einen Menschen töten. Das geht sogar mit blanken Händen. Das Butterfly wurde aber nciht als Werkzeug sondern als Waffe entwickelt und stellt sogar einen verbotenen Gegenstand dar.
das ist überhaupt keine Gesetzeslücke. Das eine ist ein Werkzeug, das andere ein verbotener Gegenstand. Auch bei den meisten Messern ist es verboten, sie ohne berechtigten Anlass zu führen.
Das Butterfly ist ein verbotener Gegenstand. Bei diesem Teil ist schon der Besitz illegal. Das heißt, selbst wenn du es, wie bei bestimmten Waffen gefordert, in einem verschlossenen Behältniss transportiert hättest, wäre es illegal.
Ein Strafe in Höhe von 40 Tagessätzen ist normal. Bislang hast du vermutlich nur einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhalten. Dagegen kannst du Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Aber ob du dann billiger davon kommst, ist fraglich.
Strafbar ist das ganzen nach §52 WaffG i.V.m. Anlage 2, Nr. 1.4.3
Nö, normal finde ich das nicht.
Meiner Meinung nach, hättest du noch viel höher bestraft werden müssen.
Denn es gibt überhaupt keinen Grund, solch eine Waffe zu besitzen und mit sich zu führen.
Es sei denn, du willst jemanden umbringen.
in thailand hat die waffe jeder, also heul nicht rum.
Dummheit muss bestraft werden! Wer eine Waffe, die ausschließlich dem Angriff und der Angeberei dient, illegal mit sich führt, gehört bestraft. 1400 euro sind da noch zu wenig