Bussgeld kommune unverhältnismäßig hoch was man tun

der alte ausweis war abgelaufen, neu beantragung wurde ca 6 monate vergessen. nach einmaliger anmahnung kam ein bussgeldbescheid in höhe von 500 EURO. die kommune ist schwerin stadt. der betroffene ist arbeitslos. ist diese höhe nicht unverhältnismäßig und was kann man dagegen tun?

5 Antworten zur Frage

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Bussgeld von kommune unverhältnismäßig hoch, was kann man tun?

Erstmal eine Widerspruch einreichen mit der Begründung, die du genannt hast!
Falls derjenige ALG II erhält, kann er sich eine kostenlose Beratung gönnen
Ausserdem sollte er bei der Anfrage im RA-Sekretariats-Büro nach einem Termin gleich seine Situation schildern und auf diese Zahlungsweise hinweisen. Einige lehnen dann ab - aber nicht verzagen, es wird sich jemand finden!
Vom Amtsgericht braucht er dann eine Zahlungsbefreiung für den RA und deshalb muss er seine Unterlagen zusammen suchen und selbst dort vorbeigehen um sie sich zu holen
entschuldige meine dummheit aber was ist RA?
Es existiert eine Ausweispflicht in Deutschland. Jeder Staatsbürger braucht einen amtlichen Ausweis, sobald er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ob Reisepass oder Personalausweis ist dabei egal. Wer weder den einen, noch den anderen hat, muss mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro rechnen.
Personalausweis: Ausweispflicht in Deutschland? - Deutsche Anwaltauskunft
Wer bei unserer Fahrschule im Aufbauseminar saß und sich über die Kosten der Bescheide aufregte, dem sagte ich stets: "Solche Vergehen muss man sich leisten können, andernfalls muss man ganz korrekt fahren."
Das sage ich auch in Deinem Fall. "Vergessen" zählt nicht, wenn Du nicht ausreichend Geld hast, musst Du besonders aufmerksam und darfst keinesfalls "vergesslich" sein.
Auf meinem Sekretär liegt seit vielen Jahren ein "Chef-Kalender", in den ich a l l e s eintrage, was wichtig ist: Arzttermine, sonstige Termine, Verfallsdaten usw. Dadurch habe ich noch nie etwas vergessen, schon jetzt habe ich die Ergänzung für 2016 eingeheftet.
Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro, solche nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden.
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das ist der Maximalwert für o.g. OWI
btw
liegt im Versäumniszeitraum ein noch gültiger Reisepass vor, kostet das dann in einigen Kommunen weniger oder gar nichts