Bundeswehr demos deutschland einschreiten

Hallo, nur unter bestimmten extremen Bedingungen siehe jüngstes Pegida Demo Verbot in Dresden wegen obskurer Twitter Nachricht) auslösbar, darf die Bundeswehr im Innern, quasi als Überpolizei, eingesetzt werden. Also same Procedure as every 1000 Years. mfgo Gar Nix: Einsatz der Bundeswehr im Innern Deutschlands Einsatz der Bundeswehr im Inneren - Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert - Politik - Süddeutsche.de Zitat: as Bundesverfassungsgericht bricht mit einem Tabu und erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch mit militärischen Mitteln. Allerdings nur in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes", wie es wörtlich in der Entscheidung heißt. Doch was bedeutet das konkret?

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Darf die Bundeswehr bei Demos in Deutschland einschreiten?

Beschluss vom 03. Juli 2012 - Bundesverfassungsgericht
Die Gesetzgebungszuständigkeit für die §§ 13 bis 15 des Luftsicherheitsgesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 ergibt sich aus Artikel 73 Nummer 6 des Grundgesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 geltenden Fassung.
Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes schließen eine Verwendung spezifisch militärischer Waffen bei einem Einsatz der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich aus, lassen sie aber nur unter engen Voraussetzungen zu, die sicherstellen, dass nicht die strikten Begrenzungen unterlaufen werden, die einem bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Inneren durch Artikel 87a Absatz 4 GG gesetzt sind.
Der Einsatz der Streitkräfte nach Artikel 35 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes ist, auch in Eilfällen, allein aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung als Kollegialorgan zulässig.
das ganze Urteil hier:
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen -
Dazu die
Erklärungen des Friedensratschlags, der DFG-VK und von Ulla Jelpke MdB Die Linke:
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärte der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag in einer ersten Stellungnahme:
Wenn jetzt zwar das BVerfG beschwichtigend darauf verweist, dass mit dem heutigen Urteil ein Bundeswehreinsatz z.B. gegen Großdemonstrationen nicht gemeint sei, werden die Versuche zunehmen, die Grenze zwischen Polizei- und Bundeswehreinsätzen zunehmend zu verwischen.
BVerfG erlaubt Bundeswehreinsatz im Inneren, 18.08.2012
Natürlich.im Vertrag von Lissabon ist sogar verankert,dass ein Aufruhr nieder geschossen werden darf.