Bruder mannes ist schwager dessen frau schwägerin

Gemäß § 1590 Abs. 1 Satz 1 BGB sind „die Verwandten eines Ehegatten. mit dem anderen Ehegatten verschwägert“. Und die gesetzliche Fiktion des § 11 Abs. 2 Satz 1 LPartG lautet: Die Verwandten eines Lebenspartners gelten als mit dem anderen Lebenspartner verschwägert. Der allgemeine Sprachgebrauch ist teils weiter, teils enger. Danach ist eine Person sowohl erstens mit den Geschwistern des Ehegatten bzw. Lebenspartners als auch zweitens mit den Ehegatten bzw. Lebenspartnern der Geschwister verschwägert. Diese Erklärung ist weiter, da sich die genannte zweite Sichtweise nicht im Gesetz findet , und enger, da nicht alle Verwandten des Partners einbezogen werden, sondern lediglich dessen Geschwister. Auch geht der allgemein tradierte Sprachgebrauch in aller Regel vom Vorhandensein einer ehelichen Beziehung, nicht von einer Lebenspartnerschaft aus, was sich aber mit den Jahren ändern mag. Die mit einer Person Verschwägerten heißen Schwager oder Schwägerin. Keine Schwägerschaft im Rechtssinne besteht zu den Schwägern des Ehegatten bzw. Lebenspartners." Schwägerschaft – Wikipedia

2 Antworten zur Frage

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Der Bruder meines Mannes ist mein Schwager; ist aber auch dessen Frau meine Schwägerin?

Schwippschwager müsste sie eigentlich.
Aber ich meine auch mal gehört zu haben das Schwipp NICHT sein MUSS
angeheiratete An-Verwandten sind Schwipp -Schwager/Tanten/Onkel/Neff en.
das ist natürlich umgangsprachlich, korrekt sind sie einfach verschwägert.