Brief verschwunden

Hallo! Letztens ist ein Brief, der an mich adressiert war spurlos verschwunden! Es war eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Ein Mitarbeiter der Firma bei der ich mich beworben hatte rief an und sagte, es wäre schade, das ich nicht zum Gespräch erschienen bin, ich war der Favorit. Ich bin echt so sauer! und das bei einer sehr angesehenen Firma, der besten in der Umgebung!&'+&%§$&§%$& Bringt es was, sich bei der Post zu beschweren. Können die dort irgendwie erkennen, das der Brief dort in der "Hauptpoststelle" angekommen war und weitergeleitet wurde?

3 Antworten zur Frage

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Brief verschwunden

Du kannst dich schon beschweren nur leider wird es nichts bringen.
Bei Briefen die verloren gegangen sind kann aber nur der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen.
ja du kannst dich auf jeden fall beschweren!
ob es was bringen wird weiss man erst später da man nicht weiss ob der brief registriert wurde
Du kannst versuchen, über die Brief-Nachforschungsstelle herausfinden zu lassen, wo das Schreiben ist. - Vorausgesetzt, der Brief wurde wirklich an Dich abgesendet.
Versuchs mal:
http://www.deutschepost.de/dpag/multiapps?xmlFile=1020189
Besonders dann, wenn auf einem gewissen Laufweg öfters Briefe verschwinden, stellt die Post interne Nachforschungen an. Kann sein, dass dein Schreiben dann auftaucht.
Irgend eine Haftung für normale Briefe übernimmt die Post aber nicht.

Wem gehört das Auto, wenn der KFZ Brief verschwunden ist?

Zu euerer Information:
das Bild wird leider nicht gezeigt,
wahrscheinlich wegen der Werbung,
es war ein heißer Porsche.
Wenn, dann könnte er das Auto auf seinen Namen anmelden, aber das besser nicht in Deutschland. Du müsstest den Verlust ja dem Straßenverkehrsamt melden, dann würde ein neuer - vorläufiger - Brief auf Deinen Namen ausgestellt. Dieser Brief würde dann für 6 Wochen "aufgeboten" werden, was bedeutet, dass er in einem Amtsblatt erscheinen würde und als gestohlen gemeldet wäre.
Meldet sich in der Zeit kein ehrlicher Finder oder auch unehrlicher Zulasser, dann wird der alte Brief gelöscht und Du bekommst einen neuen - fertig.
Eine kleine Macke muss ich korrigieren: Aufgeboten wird der alte Brief. Denn nach dem wird ja gesucht.
Und, wenn ich es gar nicht merke, dass der KFZ-Brief weg ist?
Deswegen sollte man ab und an danach schauen. Aber bei mir war es auch mal so - irgendwann, als ich umgezogen bin habe ich den auf einmal nicht mehr gefunden. Da hätte der auch schon Jahre weg sein können oder geklaut.
Ergänzung: danach schauen, oder ihn sicher verstauen.
war nur mal so eine Frage, weil es mich interessiert.
Ich denke aber, der andere muss doch beweisen, ob ihm der Wagen gehört. Nicht "hopplahop" hier ist der Brief - nun gehört der Wagen mir., wenn sich die Schlüssel noch beim wirklichen Besitzer befinden?
Ja. Ich denke, im Zweifel könnte die Behörde auch nach einem Kaufvertrag fragen - aber im Prinzip kann man damit durchkommen. Der Brief dokumentiert schon das Besitzrecht an dem Wagen.
Der KFZ-Brief alleine scheint nicht die Eigentumsverhältnisse zu klären - was auch ich bislang geglaubt habe. Zumindest habe ich einen solchen Hinweis in einer anwaltlichen Beratung zu einer Verbraucherinsolvenz gefunden:
ZITAT:
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief aber nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen. Derjenige, der im Kfz-Brief eingetragen ist, ohne Eigentümer des Kfz zu sein, wird hingegen allein durch diese Falscheintragung nicht automatisch Eigentümer des Kfz.
Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde.
Zwar ist die Eigentumsübertragung unabhängig von einem möglichen Kaufvertrag zu sehen, jedoch bildet der Kaufvertrag meist die Grundlage für einen Eigentumserwerb. D.h. wer in der Praxis als Käufer im Kaufvertrag steht, wird auch üblicherweise das Eigentum
an dem Auto erwerben.
Verbraucherinsolvenz - frag-einen-anwalt.de
Im Umkehrschluss heißt das aber für mich auch, dass nicht automatisch derjenige, der den KFZ-Brief in Händen hält auch der Eigentümer des Wagens ist, auch wenn die Vermutung natürlich nahe liegt.
Interessant ist dazu vielleicht noch dieser Thread aus einem Jura-Forum:
1. ZITAT :
Der Kraftfahrzeugbrief beweist übrigens nicht das Eigentum am KFZ, da in den KFZ-Brief derjenige eingetragen wird, auf den das Auto zugelassen wird - Halter. Der Brief selbst folgt dem Eigentum. Der Eigentümer des Autos, ist auch der Eigentümer des KFZ-Briefes.
Allerdings gilt auch dieser Auszug aus einem Urteil:
2. ZITAT
Der Kraftfahrzeugbrief gibt zwar keinen Aufschluß über die Eigentumsverhältnisse an dem Kraftfahrzeug, weil nicht der Eigentümer, sondern der Halter des Kraftwagens eingetragen ist. Jedoch pflegen Vorbehalts- oder Sicherungseigentümer den Brief zurückzubehalten oder sich übergeben zu lassen, so daß der Besitz des Briefes zwar keine rechtliche Bestätigung des Eigentums am Kraftfahrzeug bedeutet, aber tatsächlich dafür spricht, daß der Besitzer des Briefes Eigentümer des Kraftwagens ist.
beide Zitate aus: KFZ-Brief?
Wenn also der KFZ-Brief verschwunden ist und jemand damit unberechtigterweise Dein Auto verkauft, dann erwirbt der Käufer diesen Wagen in gutem Glauben und die Eigentumsverhältnisse werden rechtlich sehr kompliziert, wie der Text im folgenden Link erahnen lässt:
Jurawelten
Da weiß ich doch mal wieder, warum ich KEIN Jura studiert habe. *grins
Den Link wollte ich eigentlich auch noch dazu packen:
http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/00142/index.html
Dort findest Du, welche Unterlagen Du mitbringen musst, um bei Verlust einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen - der Kaufvertrag ist nicht dabei.
was hast du dir für eine unglaubliche Mühe gemacht.
So ähnlich hatte ich mir das vorgestellt. Es muß Ausnahmen geben. Wäre ja noch schöner, wenn der KFZ Brief in falsche Hände gerät und derjenige sich dann als Besitzer fühlt!
Ich dir ganz herzlich für deine große Mühe - habe mich sehr darüber gefreut.
zu deinem letzten Link:
vielleicht haben sie nur vergessen, den Kaufvertrag zu erwähnen. Ich würde ihn auf jeden Fall mitnehmen.
Deine Frage interessierte mich auch und deshalb habe ich mich nicht ganz uneigennützig auf die Suche nach einer Antwort gemacht.
Der Kaufvertrag ist tatsächlich nicht notwendig, nur die Unterlagen, die dort angegeben sind. Ich habe gerade extra noch einmal in der Zulassungsstelle angerufen. Der Halter, der im Fahrzeugbrief registriert ist, ist ja auch bei der Zulassungsbehörde registriert und nur dieser kann auch einen Ersatz-KFZ-Brief beantragen. Deshalb muss die Person sich ausweisen können. Und deshalb gilt auch, dass vor Ablauf der Aufbietungsfrist von in der Regel zwei Monaten eine Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Namen, also eine neue Halterin oder einen neuen Halter, nicht möglich ist. Sonst könnte man ja "einfach" Brief und Ausweis stehlen, den Ausweis fälschen und dann den Brief auf sich umschreiben lassen.
Genau deshalb muss auch der Halter persönlich den Verlust des Fahrzeugbriefes melden und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er verloren wurde. Eine eidesstattliche Versicherung ist kein Pappenstiel, sondern wird bei falscher Abgabe empfindlich bestraft.
RESPEKT!
das ist einfach super, was du alles herausgefunden hast, wenn es mehrere TOP-Antworten hierfür gäbe, dann bekämst du gleich drei davon!
Meinen allerbesten Dank
Charmain
Jetzt werd' ich doch gleich knallrot. *lach*
Manchmal macht es mir einfach Spaß, eine interessante Frage wirklich mal zu recherchieren. Aber OHNE gute Frage.
Habe vor der Trennung den Fehler gemacht, den Wagen, der über mich finanziert wurde, auf meinen Ex anzumelden. Der ist natürlich erst einmal mit dem Wagen abgedüst, eben weil er steht im Brief und so. Doch mein Glück war, dass der Brief bei der Bank lag, somit war es egal und er musste den Wagen rausrücken.
War allerdings etwas ramponiert und unter den Reifen lagen Schrauben, damit ich auch ja drüberfahre.
Grundsätzlich sollte man den Brief wirklich hüten, ähnlich wie Sparbuch, denn da ist es ja genauso.
das ist ja fast nicht zu fassen!
Was für ein Glück für dich.
Charmain
ganz so einfach kann und darf das nicht sein! Dann mußt du ihn ja bewachen wie die Kronjuwelen
Es gehört immer demjenigen, der den Brief hat.
Von Ausnahmen, weiß ich nichts.


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