Breite parkspur

Auf Grund mangelnder Parkplatmöglichkeiten muss ich gelegentlich auf einer Parkspur parken, die weniger breit als mein Auto ist. Das bedeutet, das die linken Räder noch auf dem Fahrbahnasphalt stehen - knapp am Asphaltrand. Die Fahrbahn hat keine Begrenzung durch Bordsteine. Der Asphalt hört einfach auf. Dann kommt Dreck. Eine Behinderung des rollenden Verkehrs besteht wegen dem relativ geringem Verkehrsaufkommens durch das geparkte Fahrzeug nur minimal, fast nicht. Verkehrszeichen zur Regulierung des Verkehrs existieren nicht. Ist das noch zulässig?

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Breite einer Parkspur

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 12 StVO Halten und Parken - dejure.org
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