Braucht man menschen geistiger behinderung impfung einverständinserklärung betreuers
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Braucht man bei Menschen mit geistiger Behinderung vor jeder Impfung eine Einverständinserklärung des Betreuers?
Ich bin mir sicher, daß es in Deiner Einrichtung schon Erfahrungen und eine Handlungsanleitung für solche Probleme gibt. Vielleicht fragst Du einfach mal bei dienstälteren Kollegen und/oder der Leiterin nach.
Außerdem bist Du mit solcherart juristischen Fragen hier nicht an der richtigen Stelle: siehe >http://blog.www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/">www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/">http://blog.www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/
grundsätzlich brauchst du die erlaubnis dazu vom betreuer.
ein arzt hat auch pflichten die er nachkommen muß, da hat wiederum ein betreuer es zu beachten.
ob es notwendig ist entscheidet zuerst der arzt und dann der betreuer. wenn aber eine anordnung besteht vom bereuer muß dies auch vollzogen werden siehe einhängen vom bettgeländer oder anbinden bei nacht in allen fällen geht es um körperverletzung, unterlassene hilfeleistung, bis hin zu freiheitsberaubung. bei allen maßnahmen ist es immer zum wohle des patienten. wende dich immer an einen arzt oder an die leitung der anstalt.