Brauche ausrede welche

Ich habe heute eine Kündigung bekommen von der gebäudereinigung bekommen da ich nciht ordnungsmäßig putze und es hat sich jemand beschwert ich will das derjenige seine beschwerde zurückzieht in dem ich ihn eine ausrede sagen muss nur was

6 Antworten zur Frage

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Brauche eine ausrede!WELCHE?

hast du denn geputzt? wenn du nicht geputzt hast pech wenn du geputzt hast musst du sagen das du es gründlich gemacht hast. kann ja sein das jemand es nachm putzen d#wieder dreckig gemacht hat.
wenn du wirklich 3 wochen lang nicht geputzt hast und diese person es beweisen kann,kannst du dich da nicht rausreden.wenn er es dir nicht nachweisen kann,dann sag doch das du immer geputzt hast,aber die dort alles immer wieder schnell dreckig machen.
Du wurdest von einem tiger durch ganz Europa gejagt
Oder du warst im Urlaub!
Oder du hast ne allergie gegen putzen
Sorry mehr fällt mir nich ein
scheisse ja es waren saft flecken auf den boden die seit 3 wochen geklebt haben
Der Kunde ist König! Hast du Zeugen, das du gründlich geputzt hast? Nenne sie, und du bist aus dem Schneider.
Wenn du eine "Ausrede" suchst, klingt das, als ob der Kunde recht hat.
Allerdings ist die Kündigung an sich rechtlich zweifelhaft, da dein arbeitgeber dir eine ander Putzstelle anbieten muß, sofern vorhanden, und dich nicht einfach kümdigen kann, weill du angeblich an einer Stelle nicht geputzt hast. War das nicht das erste Mal, "Ar sch karte"
Sonst, wenn du es dir leisten kannst: Rechtsanwalt Arbeitsrecht.
Eine "Ausrede" könnte ich dir höchstens dann liefern, wenn ich diese Person UND dich kennen würde
aber die jenioge kann schon ihre beschwerde zurückziehen oder?
Brrr!
Diejeinge kann ihre Beschwrde zurückziehen wenn sie möchte! Und ddein Etnschuldigung oder Erklärung von dieser Person akzeptiert wird!
Über eine Kündigung entscheidet dein Arbeitgeber! NICHT diese Person!
Bist du im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung an einer Stelle unerwünscht , kann dich dein Arbeitgeber nicht einfach entlassen, sondern muss dir eine ähnliche Stelle anbieten.
Unabhängig von einer eventuellen Entschuldigung der betroffenen Person: Die Kündigung ist N I C H T RECHTMÄSSIG! Dein Arbeitgebe muss nachweisen, dass es keine andere Stelle für dich hat. Bei "Putzstellen" ist das recht schwer.
Anwalt, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, tlefonier dich durch, bis du enen findest, der das intersant findet
In Arbeitsgerichtsprozessen gewinnt meist der Arbeitnehmer.
Ich kenn das Problem von Beiden Seiten!
Auch wenn du nur "400€" sein solltest: Immer feste druff, nix gefallen lassen! Die Kündigung ist rechtswidrig.
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