Bewerbung höheren dienst
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Bewerbung für den höheren Dienst
In der Tat steht man in dieser Frage noch ein wenig hilflos, wie man die neuen Abschlüsse bewertet werden. Momentan wird es wir folgt gehandhabt: Durch Beschlüsse der Innenministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz ist im
Jahr 2002 der Zugang von Universitäts- und Fachhochschulabsolven-
ten zum höheren Dienst über die Akkreditierung von Studiengängen geregelt worden.
Danach werden die Masterabschlüsse der Universitäten den Laufbahnen des höheren
Dienstes zugeordnet, während die Masterabschlüsse der Fachhochschulen dann den
Zugang zum höheren Dienst eröffnen, wenn dies im Akkreditierungsverfahren für den
Studiengang ausdrücklich festgelegt wird.
Das ist aber nicht unumstritten, insbesondere ist es nicht einsichtig, warum ein Diplom an der Fachhochschule bei objektiv gleichen Anforderungen besser gestellt sein soll als ein Master der Fachhochschule. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände des höheren Dienstes schlägt vor, dass nach einer Einstellungsprüfung grundsätzlich der höhere Dienst mit einem Master der Fachhochschule eingeschlagen werden kann. Dabei sollen aber die Fachhochschulabsolventen, die den höheren Dienst einschalgen können, auf 20% quotiert werden.
Hallo, für die Antwort. Aufgrund der Formulierung kann ich aber davon ausgehen, dass diese "20%-Regel" noch nicht in Kraft ist?