Betrifft sachbeschädigung frage mich beschäftigt
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Betrifft Sachbeschädigung! Dazu folgende Frage, die mich beschäftigt
das zählt zur aufklärung einer straftat da ist gefahr in verzug und spuren müssen gesichert werden
Der Spurensicherung kommt die elementare Aufgabe der Beweissicherung zu; das heißt, dass vor Gericht relevante Indizien und Beweise strenger Kontrolle unterliegen und dementsprechend fachmännisch behandelt werden müssen.
Spurensicherung – Wikipedia
Das habe ich verstanden und was ist, wenn sich herausstellt das der Mensch dessen Sache beschädigt wurde überhaupt nichts mit der Angelegenheit zu tun hatte; also unschuldig ist? Bekommt er die Sache dann ersetzt?
denke schon das es dafür ein fond gibt aber erst mal ist es wichtig alle spuren zu sichern ich frag mal mein cousin der ist bei der polizei und hat damit zu tun
Eine Strafbarkeit ist immer gegeben, wenn
1. Die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen
2. Keine Rechtfertigungsgründe und
3. Keine Entschuldigungsgründe
vorliegen.
Hier könnte der Rechtfertigungsgrund der "rechtmäßigen Dienstausübung" in Betracht kommen. Rechtfertigungsgründe ergeben sich nicht nur aus einem einzelnen Gesetz, sondern aus der gesamten Rechtsordnung. Insofern stellt hier der Anspruch des Staates zur Verfolgung und Aufklärung von Straftaten einen legitimen Rechtfertigungsgrund dar.
Eine Sachbeschädigung liegt somit nicht vor, da sie gerechtfertigt ist.