Besitzer garage trotz schild eigenen einfahrt parken

Mit abgesenkten Bordstein? Ohne abgesenkten Bordstein? Wenn an der Garage ein "Einfahrt freihalten!" Schild hängt.

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Darf der Besitzer der Garage, trotz Schild, auf seiner eigenen Einfahrt Parken?

Wenn vor der Garage noch ein Stellplatz ist, also der Bürgersteig frei zugänglich ist, darf der Garagenbesitzer sein Auto davor abstellen.
Das Schild selbst hat keine Wirkung, es ist kein amtliches Schild.
Aber es gilt §12 StVO 5., welches das Parken vor Grundstücksausfahrten und an abgesenkten Bordsteinkanten grundsätzlich verbietet:
Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
verstehe ich das richtig, dass es nichts mit dem besitzer zu tun hat, sondern dass wegen des grundsätzlichen verbotes selbst der besitzer nicht dort parken darf?
Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt - vor eigenes Auffahrt - Grundstückseinfahrt - abgesenkter Bordstein - Parkverbot
hier steht es drinn, das stimmt oder?
Ja, schließlich dient die abgesenkte Bordsteinkante nicht nur denjenigen, die dort in ihre Garage fahren, sondern z.B. auch Leuten, die an der Stelle mit dem Rollstuhl die Straße überqueren wollen.
Denen würdest du den Weg versperren.
Ja und Nein:
Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt - vor eigenes Auffahrt - Grundstückseinfahrt - abgesenkter Bordstein - Parkverbot
natürlich ist ja seine garage.
das schild hängt ja nur da, das nich so ein idiot davor parkt das der besitzer nicht in seine garage kommt.
er selbst darf das aber
das hab ich natürlich vergessen
wenn ein Gehweg davor ist und er somit auf dem Gehweg steht, darf er es nicht
Es gab schon mal ein Urteil: Auf der Straße und dem Gehweg darf selbst der Garagenbesitzer nicht die Einfahrt zuparken. Auf seinem eigenen Grundstück darf er sich über sein eigenes Schild hinwegsetzen.
Auf derm Dorf, wo der Büttel die Garagen-Bürger kennt, schaut er über solche Parksünden meist hinweg - schadet ja keinem. In der anonymen Großstadt weiß die Ordnungsmacht nicht, wem ein falsch geparktes Auto gehört und schreibt es zum Bußgeldeinzug auf.