Berufschulunterricht
Was folgt denn nach einer Anzeige wegen falscher Vortäuschung und Rufmord? Geht derjenige, der die Anzeige macht, zur Polizei und zum Anwalt? Kommt dann ein Brief von der Polizei? Wie ist denn der Ablauf? Und welche Möglichkeiten hat der betroffene, sich gegen diese Anzeige zu wehren? Kann er dies zugeben und alles friedlich klären? Muss er was zahlen? Kann es vor das Gericht kommen? Wer weiß darüber Bescheid? Wie der Ablauf nach der Anzeige durch die Polizei ist? Ob die Polizei wirklich etws unternimmt? Oder ist es eine kleine Tat, dass es der Polizei zu blöd ist, dem nachzugehen? Was habt ihr gelernt? Was wisst ihr darüber? und! Ich habe bald eine Klaussur, und hilfreich Antworten
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Also es gibt keine falsche Vortäuschung, denn dann würde man ja das Richtige machen, und Rufmord gibt es auch nicht.
Was Du vermutlich meinst ist die üble Nachrede § 186 StGB oder die Verleumdung § 187 StGB. Ich kann mir vorstellen, dass Du mit falscher Vortäuschung vermutlich falsche Verdächtigung § 164 StGB meinst.
Falsche Verdächtigung ist ein Offizialdelikt, d.h. dass von Amtswegen her ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sobald dieses bekannt wird.
Bei dem "Rufmord" ist es wie bei allen Beleidigungsdelikten so, dass ein wesentlicher Tatbestandsmerkmal das "Beleidigtsein" ist. Folglich muss man dieses zur Anzeige bringen.
Danach läuft alles denselben Gang, den jede Strafanzeige geht. Ermittlung, Vorlage beim Staatsanwalt, Entscheidung, ob Einstellung, Einstellung mit Auflage oder Vorlage bei Gericht.
Der Richter prüft dann, ob er ein Verfahren eröffnet oder nicht.
Ferner kannst Du im Zivilverfahren wegen den Beleidigungsdelikten Schmerzensgeld einfordern und, soweit ein Schaden entstanden ist, hierfür Ersatz fordern.