Bekommt man alg ii bestehendes arbeitsverhältnis kündigt

Nein. Man bekommt immer erst ALG I. Das wiederum ist abhängig vom Kündigungsgrund - wenn der nicht wichtig genug war, gibt es erst einmal Sperre.

11 Antworten zur Frage

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Bekommt man ALG II wenn man sein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigt?

Stimmt fast; Alg1 kann ja schon "verbraucht sein", dann gibts keines mehr und sofort Alg 2 - wenn überhaupt - siehe Antwort von Taki.
Stimmt, das wären mögliche "Sonderwege". Meine Variante ist eher der Normalfall.
Ja!
Denn du hast ein Recht auf Grundsicherung!
Wenn du z.B. eine Sperre bei ALG1 bekommst.z.b.3 Monate, dann kannst du ALG2 Beantragen und somit du nicht auf dem Trockenen sitzt.
Es sei denn Du hast Ersparnisse wovon du 3 Monate lebst und dann dein ALG1 bekommst nach der Sperrzeit.
Eventuell bekommst du aber eine Sanktion auf deinen Regelsatz. so 30
Einziger Lichtblick: Wenn das ALG I gesperrt ist, kann möglicherweise ein Anspruch auf staatliche Unterstützung mittels ALG II bestehen. Allerdings muss der Antragsteller dafür die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und vor allem den Nachweis erbringen, über keinerlei nennenswerte eigene Reserven mehr zu verfügen. Außerdem wird natürlich das Lebensumfeld in Form der so genannten Bedarfsgemeinschaft in Mithaftung genommen.
Ganz zu umgehen sind die behördlichen Sanktionen übrigens nie: Bei Sperrzeiten für das ALG I werden auch beim ALG II automatische Straf-Kürzungen von 30 Prozent der Regelleistungen vorgenommen."
Arbeitslosengeld gesperrt - was nun?
Tatsächlich? Bravo, heute mal was gelernt hier
Wenn du mindestens 1 Jahr zusammen hängend gearbeitet hast bei deinem Arbeitgeber, steht dir je nach Alter 12, 15 oder 18 Monate ALG 1 zu.
Falls deine eigene Kündigung nicht berechtigt war wirst du sicherlich sanktioniert.
Hier mal eine Websites dazu:
Sperrfrist umgehen – ALG 1 trotz eigener Kündigung? » arbeits-abc.de
Solltest Du jedoch beim Jobcenter Sanktionen in Höhe von 30 % erhalten,
kannst Du vorm Sozialgericht klagen, da Sanktionen bei ALG2 unter dem Regelbedarf liegen und Verfassungswidrig sind.
Gericht: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
Wenn es selbst Verschuldet ist, dann ist es Rechtens