Bekomme nicht verkauften artikeln ebay angebotsgebühr gebühren wie z b fettschrift erstattet
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Bekomme ich bei nicht verkauften Artikeln bei eBay die Angebotsgebühr und weitere Gebühren wie z.B. für Fettschrift usw. erstattet?
Die Gebühren musst du leider trotzdem zahlen. Das einzige was geht, ist die Artikel wiederreinzusetzen. Wenn sie beim zweiten Mal auch nicht gekauft werden, musst du die zweite Angebotsgebühr nicht bezahlen. Die erste aber in jedem Fall.
Leider hast Du falsch gedacht. Und wenn Du Dir unsicher bist, wäre es immer gut, vorab Dich zu informieren. eBay entstehen auch ohne, dass Du Artikel verkaufst Gebühren und diese verlangen sie. Die Forderungen sind vollkommen in Ordnung.
Das einzige was Du NICHT zahlen musst sind die Verkaufsprovisionen!
Diese, und NUR diese, fallen lediglich bei erfolgreichem Verkauf an.
Früher war es mal so. Bei nicht verkauften Artikeln wurde die Angebotsgebühr erstattet, bzw. gutgeschrieben.