Begründung kleiner waffenschein
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Begründung für einen kleiner waffenschein
Du bist eine feste Grösse bei örtl. Rennveranstaltungen.
Du gibst immer den Sartschuss ab.
wenn du ein gefährliches hobby/beruf hast, wo du zum beilspiel mit aggressiven tieren zu tun hast, wäre das ne ideale begründung.
Versuch's halt mit der Wahrheit.
Liste die Gründe auf, wofür du sie brauchst.
Jede volljährige Person kann einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass kein behördlich angeordnetes Waffenbesitzverbot besteht.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung überprüft die zuständige Erlaubnisbehörde, ob der Antragsteller zuver- lässig im Sinne des Waffengesetzes ist. Hierzu werden von verschiedenen Dienststellen, Ämtern und Behörden Auskünfte eingeholt. Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, die eine missbräuchliche Waffenbenutzung erwarten lassen, kann der "Kleine Waffenschein" erteilt werden.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des „Kleinen Waffenscheins“ beträgt derzeit 50,- EUR.
Keinen "Kleinen Waffenschein" bekommen beispielsweise:
* Personen, die noch nicht volljährig sind
* Personen, die aufgrund von Tötungsdelikten, Gewalttaten und/oder Rohheitstaten in Erscheinung getreten sind
* Personen, die bei Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- oder Kriegswaffenkontrollgesetz auffällig geworden sind
* Personen, die bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten sind
* Personen, die drogenabhängig sind
* Personen, die alkoholkrank sind
* Personen, die medikamentenabhängig sind
* Personen, die unter schweren psychischen Störungen leiden
* Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, mit Waffen in geeigneter Weise umzugehen.
Der der Erwerb von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen
erlaubnisfrei ist, sag doch einfach, Du hättest so eine Schreckschuss-Pistole und willst den Besitz nur legalisieren. Da möchstest streng nach den Gesetzesvorlagen handeln. Punkt
Du musst die Vögel von deinem Weinberg fern halten.