Befristeter arbeitsvertrag nach 2 jahren

Ich brauche euren Rat bezüglich meines Arbeitsvertrages. Ich bin seit Mitte 2013 in meinem Betrieb und letztes Jahr wurde mein Arbeitsvertrag das dritte Mal verlängert und ich hatte mich schon auf einen unbefristeten Vertrag gefreut. Leider habe ich aber eine höhere Position bekommen im selben Betrieb, meine Zugehörigkeit gilt immernoch ab Mitte 2013 aber meine Befristung scheint wieder von vorn zu beginnen. Dieses Jahr wurde ich dann wieder befristet verlängert und ein Freund hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich eigentlich einen unbefristeten Vertrag bekommen müsse, egal ob ich befördert wurde oder nicht, ich bin ja immernoch im selben Betrieb. Meine Sorge ist, dass ich gerne eine Familie gründen möchte und wenn mein befristeter Vertrag ausläuft habe ich ein Problem und nur wegen dem Vertrag möchte ich auch nicht länger warten müssen, immerhin bin ich fast 30 und der Wunsch Kinder zu haben wird immer größer. Steht mir ein unbefristeter Vertrag zu? Beziehungsweise könnte ich den befristeten Vertrag anfechten wenn ich schwanger sein sollte und dieser abläuft? Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

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Befristeter Arbeitsvertrag nach 2 Jahren?

Befristung mit und ohne Sachgrund - das ist entscheidend:
Die Verlängerung von ohne Sachgrund befristeten Arbeitsverträgen ist – anders, als bei der Sachgrundbefristung – maximal dreimal möglich. Außerdem darf eine Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschritten werden. Sollten die Vertragspartner das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Zeitpunkt oder nach der Höchstdauer von zwei Jahren trotzdem fortsetzen, wird es automatisch unbefristet weitergeführt.
Etwas anderes kann gelten, wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet. In diesem können die Tarifvertragsparteien eine längere als die 24-monatige Höchstdauer festlegen und die Zahl der zulässigen Verlängerungen regeln.
Auch hier hat das Bundesarbeitsgericht allerdings darauf hingewiesen, dass die Tarifvertragsparteien bei der Gestaltung der Befristungsregeln nicht vollkommen frei sind, sondern sich im Rahmen der grundsätzlichen Wertungsentscheidungen des TzBfG bewegen müssen. So dürfte der Sinn des Gesetzes, Arbeitnehmern die Chance auf unbefristete Verträge zu geben, nicht durch abweichende tarifvertragliche Regelungen ausgehebelt werden.
Ebenfalls nicht zulässig ist eine sachgrundlose Befristung direkt im Anschluss an eine Befristung mit Sachgrund. Denn eine sachgrundlose Befristung ist nicht möglich, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Jahren soll nach geltender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings eine erneute sachgrundlose Befristung mit dem selben Arbeitgeber wieder zulässig sein -
Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen | Kanzlei Hasselbach
Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen | Kanzlei Hasselbach
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Befristete Beschäftigung: Arbeitsvertrag mit Ablaufdatum | ZEIT ONLINE