Beamtenbeleidigung
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Beamtenbeleidigung.?
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es die Beamtenbeleidigung in diesem Sinne gar nicht gibt.
Du kannst bei der Beleidigung eines Beamten bestraft werden, genauso, wie du auch bestraft werden kannst, wenn du jemand anderen beleidigst. Da geht nur keiner hin und sagt: der hat mich beleidigt. beweisen könnte er es auch nicht.
Das wollte ich nur mal gesagt haben.
Was nun die Strafe ausmacht:
Kommt auf jeden Fall auf den Beamten an. Der eine lässt Gnade walken, wo der andere schon.
wie genau das nun gesetzlich geregelt ist, müsste ich aber nachschauen.
vielleicht finde ich noch was dazu.
. muss mal suchen.
ach ja, genau. Erfahrungen habe ich damit noch keine gemacht
Ich braves Mädchen
Hab was gefunden:
StGB - Beleidigung
§ 115. Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.
Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.
StGB Beleidigung
Das, was man da auf den Bild sieht, wäre dann wohl eine öffentliche Beschimpfung, oder nicht?
Tja, das ist die Frage. Gesagt hat der Typ nichts. Wäre es trotzdem rechtskräftig?
Wie schon gesagt, es wäre eine öffentliche Beschimpfung, also gehe ich doch davon aus, dass es strafbar ist.
hier bitte ein Auszug:
§ 185. Beleidigung. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Verkehrsrecht,">http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Rechtsvorschriften/stgbtext01.htm">Verkehrsrecht,Schadensersatz, Busßgeldkatalog, Alkoholfahrt, Fahrerlaubnis
Bei meinem StGB steht bei § 115 "weggefallen". Die maßgebliche Vorschrift ist § 185.
das erklärt so einiges. hab mir auch schwer dabei getan. gut dann such ich diesen paragraphen.
Im Prinzip bin ich auch der Meinung wie die Experten, die vor mir geantwortet haben.
Den Fall, der im Bild dargestellt wurde, sehe ich aber eindeutig als Beleidigung. Hier kann der Fahrer wohl mit ziemlicher Sicherheit mit einem Verfahren rechnen. Hinzu kommt, daß er offensichtlich vorsätzlich falsch parkt. Das macht die Sache auch nicht besser.
jo, alle ham recht. das im bild ist eindeutig beamtenbeleidigung. sexistisch ist das ganze auch noch.
was haltet ihr aber von dem gerichtsurteil nachdem dieter bohlen polizisten duzen darf?
Erstmal zum Thema Beamtenbeleidigung.es gibt an sich den Begriff Beamtenbeleidigung nicht.
Jede Beleidigung erfüllt den Ansatz, das sie betsraft werden kann. Je nach Beleidigung kann der richter verschieden hohe Geldstrafen ansetzen.
Wenn du alle Menschen, egal wer oder was sie sind mit Höflichkeit behandelst, brauchst du diese Frage erst gar nicht zu stellen.
wieso denkt ihr, das das auf eine Beamtin anspielt.kann auch auf irgendjemanden/irgendetwas anderes anspielen.es kommt immer auf die interpretation an.
Gestellt von MaroX59 in Beamte, Beamtenrecht, Beamtentum"
Was sind denn das fuer merkwuerdige Tags? Was haben die denn mit deiner Frage zu tun? cvs
dachte halt, dass politessen beamte sind und diese nachricht an eine solche gerichtet ist. außerdem wurden die mir vorgegeben
Beamtenbeleidigung
den tatbestand beamtenbeleidigung gibt es so nicht, es ist normale beleidigung wie bei jedem anderen auch
beamtenbeleidigung beginnt dann, wenn ein beamter persoenlich mit schimpfworten belegt wird oder ihm obszoene gesten gezeigt werden.