Barmer kinderfreibetrag

Meine Krankenkasse-Barmer - berücksichtigt bei der Beitragsberechnung für die freiwillige Krankenversicherung nur mein 2. Kind mit einem Kinderfreibetrag. Mein 1. Kind - 12 Jahre- aus meiner ersten Ehe wird nicht berücksichtigt. Begründung der Barmer: es ist ja nicht ein gemeinsames Kind von mir und meinem jetzigen Ehemann. Beide Kinder leben aber in unserem Haushalt. Darf die Barmer denn da einen Unterschied machen?

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Barmer Kinderfreibetrag

Ja!
Das 1. Kind ist über dessen Vater in der Familienversicherung zu versichern.