Bank eingehende gelder pfänden man p konto gekündigt

Beispiel man hat ein Pfändungsschutzkonto, man kündigt dieses nun. Es kommt aber nun noch zu einer Zahlung, weil ein Amt die Kontodaten nicht schnell genug umgestellt hat. Kann die Bank dieses Geld dann einbehalten und pfänden oder muss die Bank dieses Geld zurück an den Absender geben? Oder muss die Bank dieses Geld an die neuen Kontodaten weiter leiten, falls man diese der Bank mitgeteilt hat? Das neue Konto ist von keiner Pfändung betroffen.

4 Antworten zur Frage

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Darf die Bank eingehende Gelder pfänden, nachdem man sein P-Konto gekündigt hat?

Ja - darf sie - war das deine un-kluge Entscheidung, dann hast du Pech gehabt.
möglicherweise könnte hier das Amt verpflichtet sein ein weiteres
Mal die Leistung zu erbringen, wenn es erkennen konnte, daß es trotz
Kenntnis der geschützten neuen Bankverbindung die alte
verwendet hat
Das Konto gilt als geschlossen.
Rücküberweisung wäre erforderlich.
Eine Bank darf nicht pfänden. Das Konnto wird für pfändungsfreie Beträge geführt, da darf kein Pfändungsbetrag abgebucht werden.
Eine Weiterleitung findet in der Regel nicht statt.
Die Bank pfändet nicht selber, sonder immer ein Gerichtsvollzieher.
Die Bank ist aber als Drittschuldner verpflichtet das Geld an den Gerichtsvollzieher zu überweisen, wenn der Pfändungsschutz aufgehoben wurde.
Kann die Bank dieses Geld dann einbehalten und pfänden oder muss die Bank dieses Geld zurück an den Absender geben?.
SIE muss es einbehalten