Bahn online ticket vorzeigen

In den Bedingungen zum Online Ticket der Bahn habe ich gelesen, dass es nur ausgedruckt auf A4 Format gültig ist und nicht etwa wenn man es z.B. auf einem Netbook vorzeigt oder kleiner ausgedruckt hat. Hat man das aber nun nicht genau gelesen und zeigt es dem Schaffner eben in dem nicht erlaubten Format vor, ist man dann Schwarzfahren, muß den normalen Fahrpreis bezahlen und noch eine Strafe wegen fahrens ohne gültige Fahrkarte? Außerdem muß man auch die zur Bezahlung verwendete Kreditkarte vorlegen wenn man das so bei der Bestellung angegeben hat. Hat man nun die Kreditkarte vergessen aber man kann sich sonstwie ausweisen ist dann das Ticket trotzdem ungültig, weil es ja nur mit Kreditkartenausweisung gebucht wurde? Ich könnte mir vorstellen dass es auf die Weise sicher mind. 1% schwarzfahrer mit Onlineticket gibt die irgendwelche Vorschriften nicht genau eingehalten haben aber trotzdem bezahlt haben --- ist das so? oder wie geht die Bahn da vor. Besonders wie geht sie vor wenn dann einer des schwarzfahrens bezichtigt wird und sich weigert und aufregt. Wird dann die Polizei geholt und der Typ abgeführt --- nur weil er veilleicht seine Kreditkarte nicht dabei hatte, oder ähnliches?

15 Antworten zur Frage

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Bahn Online Ticket vorzeigen

Das Vorgehen ist das gleiche, wie z.B. bei einer vergessenen Bahncard. Entweder du zahlst im Zug nochmal den kompletten Fahrpreis. Oder der Schaffner nimmt deine Personalien auf und du bekommst eine Rechung nach Hause geschickt. Zahlen musst du, weil die Bedingung für die Gültigkeit der Karte das Mitführen eines zweiten Legitimationsnachweises ist. Hast du diesen nicht dabei, ist es eine ungültige Karte.
Von Zuhause aus kannst du dich dann um die Erstattung der Mehrkosten kümmern.
Und werden die Kosten dann von der Bahn etwa wieder erstattet? Bekommt man nicht zusätzlich noch die Schwarzfahrer-Strafgebühr zum normalen Fahrpreis aufgedrückt -- plus einen Eintrag, wobei das dann bei mehrfach Schwarzfahren vor Gericht geht, usw.
Du bekommst einen Großteil der Kosten rückerstattet, allerdings nicht alles , wenn du beweisen kannst, dass dein Fahrschein doch gültig war.
Nee da passiert nichts, wenn alles korrekt war, wie es ist, wenn tatsächlich was nicht stimmt, weiß ich nicht, aber ich hatte schon mal meine Bahncard vergessen und einmal meine Kreditkarte, das ist dann ein enormenes Hin- und Her zu Hause. Im zug passiert gar nicht viel.
aha,. Musst du dann die Fahrkarte dort zur Bahn-Servicestelle schicken. Muss vor Ort der Schaffner noch irgendwas bestätigen oder unterschreiben. Weil wenn nicht, dann könnte ja jeder Schwarzfahrer dann einfach den normalen Fahrpreis zahlen wenn er erwischt wird und müsste nie die Strafkosten zahlen. Ich stelle mir das Vorgehen tatsächlich kompliziert vor, aber ohne eine Meldung des Schaffners vor Ort an die Servicestelle der Bahn funktioniert das meines Erachtens nicht. Die Servicestelle müsste eben dann nach Meldung des Schaffners bis zu 4 Wochen warten bis der Reisende die gültigen Unterlagen vorlegt. Legt er sie nicht vor, bekommt er eine Zahlungsaufforderung wegen Schwarzfahrens. oder so ähnlich. aber ich denke so machen die das nicht, oder?
Du kauft ein Ticket, das aber intern den Vermerk Nachzahlung trägt. Evtl. war das bei mir ein Sonderfall, weil ich im Besitz einer Bahncard bin, so dass die Bahn meine Daten sowieso hat.
aber wenn du dich nicht gemeldet hättest hätten die sicher nicht von sich aus einfach den Preis erstattet nachdem sie die Nachzahlungen geprüft haben
allerdings müssen sie die Prüfen, denn es könnten ja echte Schwarzfahrer dabei sein, die nur sagen sie hätten die Karte vergessen, aber nie welche besessen
ja das stimmt, du musst dich um die Erstattung der zusatzkosten kümmern.
Du kannst Dein Ticket auch auf dem Handi dabei haben und vorzeigen, also müsste es mit dem Laptop auch gehen.
DB Bahnticket als Online-Ticket
hier findest Du die nötigen Informationen dazu
das Online Ticket muss in ausgedruckter Form vorliegen, lese ich gerade, aber man kann das auch per MMS auf sein Handi senden lassen
DB Bahnticket als Online-Ticket
Ein Online-Ticket kann man beliebig oft ausdrucken. Mit der Doppelkontrolle Ticket scannen / Kreditkarte einlesen will die Bahn verhindern, dass nicht mit mit Mehrfach-Drucken gereist wird.
Beim Scannen eines Duplikats würde aufkommen, dass ein Ticket schon benutzt wurde.
wenn es sich um ein Ticket mit Zugbindung handelt, dann müsste ja einer schnell wegrennen nachdem das Ticket kontrolliert wurde und jemanden anderen geben. Das geht dann auch nur wenn er zufällig den gleichen Namen hat. Denn wie ich gesagt habe: der Fahrgast mit Onlineticket kann sich ausweisen aber nicht mit dem bei der Buchung angegebenen Mittel. Wie gesagt dass macht er nicht absichtlich, sondern weil er z.B. die Kreditkarte vergessen hat. Ich denke sowas kommt garantiert in 1% aller Fäller vor.
Die Bahn hat ein einfaches Argument: Wer die vorgeschriebenen Dokumente nicht vorweist, verhält sich vertragswidrig und muss die Folgen laut Geschäftsbedingung tragen: Kein gültiger Fahrausweis, Nachlösen (evtl. "erhöhtes Beförderungsentgelt").
Eine zusätzliche strafrechtliche Folge hat der vergessliche Fahrgast nicht zu erwarten, wenn er vor Polizei oder Staatsanwaltschaft den Sachverhalt klären kann.
Bis dies soweit ist, kann er das sicher nur schwer nachweisen. Denn vor Gericht gehts ja erst nach x-wiederholten Schwarzfahrten. Wichtiger dabei ist ob zusätzlich die Strafgebühr zu schwarzfahrten gezahlt werden muß -- ich denke so 40 Euro. Außerdem gibts da ja noch die Schwarzfahrer-Statistik. Diese wird je nach Vorgehen erheblich in die Höhe schnellen mit diesen "fiktiven" Schwarzfahrern. Also es ist schon wichtig ob die Bahn dies nun als Fahren ohne gültigen Fahrausweis sieht oder ob sie evtl. nur verlangt innerhalb von sagen wir 2 Wochen die Ausweispapiere vorzulegen. Erst wenn dies nicht geschieht, dann wird es zum Schwarfahren. -- also kommt darauf an wie die Bahn da handelt --- deshalb meine Frage.
Beispiel:
Bei der Polizei ist es ja auch so, dass man bei einer Kontrolle die Fahrzeugpapiere und den Führerschein dabei haben muss. Hat man das nicht, dann darf man diese auch noch nach einigen Tagen bei der Polizeidienststelle vorlegen und bekommt keine Strafe oder gar den Führerschein entzogen wengen "Fahrens ohne Führerschein" und der gleichen. Also wie ist es bei der Bahn?
Das hängt stark vom Zugpersonal ab. Eigentlich sieht der Zugbegleiter ja, dass ein Ticket gelöst wurde und glaubt dir wohl auch, dass es sich nicht um ein Duplikat handelt. Er kann es dann bei einer Nachzahlung ohne "Vertragsstrafe" , evtl. sogar gegen nachträgliche Rechnung, belassen. Die wenigsten Schaffner sind Unmenschen. Hoffentlich hast du wenigstens den Personalausweis dabei
Wenn du das Ticket, dass du ausdrucken musst, nur virtuell dabei hast, hast du kein gültiges Ticket.
Wenn du dich mit Kreditkarte ausweisen musst und hast sie nicht dabei, hast du kein gültiges Ticket.
In beiden Fällen werden 40 Euro fällig. Ohne Wenn und Aber.
Ich frage bei der Bahn nach, Antwort heute abend.