Außerordentliche kündigung wird fitnessstudio nicht akzeptiert was

Ich möchte eine außerordentliche Kündigung beim Fitnessstudio erreichen. Ärztliches Attest speziell für das FitnessStudio habe ich. Kündigung und Attest liegt dem Fitnessstudio vor. Das Fitness Studio akzeptiert es aber nicht. Lastschrift habe ich jetzt Anfang diesen Monats jetzt zurückgegeben. Sie haben mir nun mit einem Anwalt gedroht. Ich habe im Netz recherchiert und bin der Meinung, dass ich auf der korrekten rechtlichen Seite stehe. Hier einige Auszüge: "Aussteigewillige Mitglieder haben seit Februar 2012 aber ein höchstrichterliches Urteil auf ihrer Seite. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer einen wichtigen Grund hat, kann jederzeit früher kündigen. Er hat ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Laut Verbraucherschützern haben Kunden von Fitnessstudios damit nun Rechtssicherheit. Vertragsklauseln, die einen Austritt aus einem wichtigen Grund, etwa einer Krankheit, ausschließen, sind unwirksam. Die Mitglieder können sich dann auf das BGH-Urteil berufen, wenn das Studio den Vertrag nicht auflösen will. Amtsgericht Dieburg in seinem Urteil vom 09.02.2011 - 211 C 44/09. Seiner Auffassung nach, habe ein Fitnessstudiobetreiber keinen Anspruch auf vollständige und umfangreiche Aufklärung hinsichtlich der Krankheit seines Vertragspartners." Was kann ich jetzt tun? Wie kann ich den Fall an ein Gericht geben? Was wären die nächsten Schritte?

4 Antworten zur Frage

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Außerordentliche Kündigung wird durch Fitnessstudio nicht akzeptiert! Was nun?

Zahlung zurück nehmen und auf Klage warten. Die werden sicher nicht klagen, da wenig Aussicht auf Erfolg und somit unnötige Klagekosten.
Du hast die Lastschrift zurückbuchen lassen; damit brauchst Du nichts tun bis evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt - auf den MUSST Du reagieren. Danach müsste das Fitnesstudio Zahlungsklage erheben, zu der Du dann ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen könntest.
Vorher einen Rechtsanwalt bemühen kostet ggf. nur Dein Geld und würde nichts bringen, wenn die im Fitnesstudio nichts unternehmen.
Auch auf Mahnungen VOR einem Mahnbescheid brauchst Du nichts tun.
Zur Frage habe ich folgendes gefunden, hoffe es hilft Dir weiter.
Fitnessstudiovertrag – BGH Urteil zur Kündigung aus wichtigem Grund
Zumeist haben diese Verträge festgeschriebene Laufzeiten, innerhalb derer eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Damit bleibt die vertragliche Verpflichtung grundsätzlich bis zum vereinbarten Laufzeitende des Vertrages bestehen.
Der BGH hat sich jüngst mit Fitnessstudioverträgen beschäftigt. In seinem Urteil vom 08.02.2012 stellt der BGH klar, dass bei Fitnessstudioverträgen, die als sogenannte Gebrauchsüberlassungsverträge qualifiziert werden, eine Laufzeit von 24 Monaten zulässig ist. Hierunter fallen die Verträge, bei denen der Betreiber des Fitnessstudios seine Verpflichtung in erster Linie dadurch erfüllt, dass er den Kunden die Nutzung seiner Geräte und Räumlichkeiten ermöglicht und keine darüber hinausgehenden Unterrichtsstunden oder anderweitige Dienstleistungen erbringt. Bei diesen Verträgen kann sich der Kunde somit nicht durch eine ordentliche Kündigung von dem Vertrag lösen. Dies ist die schlechte Nachricht für alle Sportmuffel - den Kampf mit dem „inneren Schweinehund" müssen Sie über die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit hinweg fortsetzen.
Allerdings handelt es sich bei einem Fitnessstudiovertrag um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, das gem. § 314 BGB stets aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden kann. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem Kündigenden das Festhalten an dem Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Bei Fitnessstudioverträgen liegt ein wichtiger Grund zumeist dann vor, wenn der Kunde aufgrund einer Erkrankung das Angebot nicht mehr nutzen kann.
In seinem Urteil XII ZR 42/10 hat sich der BGH mit den Anforderungen auseinandergesetzt, die Betreiber von Fitnessstudios an eine solche außerordentliche Kündigung stellen dürfen.
In dem zugrunde liegenden Fall enthielten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Fitnessstudios eine Klausel, wonach eine krankheitsbedingte Kündigung innerhalb von spätestens zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen kann. Zudem wurde verlangt, dass ein ärztliches Attest vorgelegt wird, aus dem sich nachvollziehbar die Erkrankung / gesundheitliche Beeinträchtigung ergibt, die einer Nutzung entgegenstehen soll.
Der BGH stellte fest, dass diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Kunden i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB darstellt und damit unwirksam ist.
Zum einen sei eine außerordentliche Kündigung eben nicht nur aus Krankheitsgründen, sondern zum Beispiel auch bei einer Schwangerschaft möglich. Dieses Recht des Kunden darf der Betreiber eines Fitnessstudios nicht einschränken. Zudem sei es unzulässig vom Kunden zu fordern, die Art seiner Erkrankung offenzulegen. Der Betreiber eines Fitnessstudios sei gesetzlich nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, somit könne der Kunde nicht darauf vertrauen, dass dieser seine Angaben nicht an Dritte weitergebe. Auch die Kündigungsfrist von zwei Wochen erachtete der BGH in diesem Fall für unzulässig. Dem Kunden müsse die Möglichkeit belassen bleiben, nach Feststellung einer Erkrankung deren weiteren Verlauf abzuwarten, um dann zu entscheiden, ob er tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, das Angebot des Fitnessstudios weiter zu nutzen. Durch eine Frist von zwei Wochen könne der Kunde sich gezwungen sehen, den Vertrag voreilig zu kündigen, um sein Kündigungsrecht nicht zu verlieren.
Während die Betreiber von Fitnessstudios sich in erster Linie darüber freuen werden, dass der BGH die langen Laufzeiten von bis zu 24 Monaten für zulässig erklärt, stärkt das Urteil gleichzeitig die Position der Kunden, indem festgestellt wird, dass das Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht durch AGB eingeschränkt werden darf.
Bei Fragen zur Kündigung Ihres Fitnessstudiovertrags können Sie sich gerne an mich wenden.
Heike Illmann
Rechtsanwältin
http://www.anwalt.de/rechtstipps/fitnessstudiovertrag-bgh-urteil-zur-kuendigung-aus-wichtigem-g
Hallo Michael! Das war eigentlich auch meine "Taktik". Bin gespannt. Zahlung habe ich ja wie gesagt schon zurückgenommen, bzw. Lastschrift zurückgegeben. Was wären denn meine Schritte, wenn es weiter eskalieren sollte?
Also ich wurde auf eine Mahnung des Studios reagieren. Legen einfach deine Sicht der Dinge dar und belege diese mit den oben genannten Urteilen. Zitiere aus diesen wörtlich und die Sache sollte sich erledigt haben.