Autounfall ohne polizei geldforderung

Mir ist folgendes passiert, Am Freitag bin ich jemanden aufgefahren, der Zusammenstoß war minimal. Ich wollte die Polizei rufen, der andere meinte ich kann ruhig fahren. An dieser Stelle ist ihm schonmal jemand reingefahren und ich habe jetzt bei ihm kein Schaden verursacht. Ich habe mich bedankt und bin gefahren, jetzt am Montag kam der Typ zu mir und sagt mir das die Stoßstange verschoben ist und wenn wir das privat klären dann soll ich ihn 400€ geben. Habe gesagt das ich das nicht richtig finde und mich verarscht fühle und meine Versicherung einschalte. Da ich aber im Internat bin kann ich den Fall erst am 09.03 schriftlich bei der Versicherung anzeigen. Darauf hin meinte er das er zum Anwalt gehen wird und seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt Habe ihn dann gesagt das er machen soll was er will und das ich den Schaden melde wenn ich zuhause bin. Jetzt kam er gestern wieder auf mich zu und sagt aufeinmal er will 200€ weil er keine Lust hat auf den ganzen Stress. Jetz , was soll ich machen?

17 Antworten zur Frage

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Autounfall ohne Polizei. Geldforderung

Egal - da keine Polizei im Spiel war - wunschgemäss - fehlt ihm ebenfalls der Nachweis!
Also 50 € sind nicht gerechtfertigt, aber die 200 € solltest du schon zahlen!
Das ist besser in deiner Versicherung herabgestuft zu werden und damit sind diese ja zieml dabei!
PS: Den Anwalt kannst du dir im nachhinein auch schenken - was er nämlich kosten würde und sicherlich nichts bringt
Du hast eine obligatorische Haftpflichtversicherung abschliessen müssen. Die führt die Verhandlungen bei seiner Schadenregulierung.
Denn da könnte der Versuch eines Versicherungsbetrugs vorliegen oder er kommt nachträglich mit einer Nachforderung in unbekannter Höhe, weil ihm der Nacken nun weh tut und Du mit der Zahlung ja schon klargemacht hast, dass deinerseits ein schuldhaftes Verhalten vorliegt.
Melde den Schaden Deiner Versicherung mit exakt dieser Beschreibung!
Du kommst so zwar nicht billiger Weg , aber die Versicherung lässt sich bestätigen, dass sämtliche mit dem Auffahren zusammenhängenden Forderungen abgegolten sind und keine weiteren Nachforderungen gestellt werden können.
eventuell kommt er billiger weg - der Gutachter der Versicherung wird prüfen, ob der Schaden schon vorlag - denn der hatte ja schon einen Altschaden zugegeben.
Fällt mir grad ein. - nur werden die bei einer Bagatellforderung kaum einen Gutachter schicken, der sich einen Schaden in der Höhe von 50 bis 200 Euro ansieht. Aber zumindest wird die Versicherung künftige Forderungen abwehren.
wenn sie dabei möglichen Versicherungsbetrug riechen eventuell schon.
Mach es wie er: Gib ihm 50€ und dann behaupte es waren 200€.
Keine Quittung und nichts schriftliches
.und dann sagt er, er habe das Geld nie erhalten.
Echt schwierige Angelegenheit.
Selbst wenn sich Zeugen finden - wer hat dann schon die Beulen von davor den Crash gesehen?
Und so bleibt Aussage gegen Aussage.
Wenn er die Versicherung nutzen möchte kann und muss er dort anrufen. Wenn die Filiale geschlossen hat tut es auch die Hauptstelle. Tage später geht dann zu seinen Ungunsten.
Gefällt mir, so mit Kleinganoven umzugehen. Dann werden sie vielleicht doch nich ehrlich.
Na, ja das ist jetzt eine verzwickte Situation, da ihr beide keine Zeugen mehr habt, sodass jetzt jeder von einer Beweisschuld ausgehen muss. Ich kann Dir nur raten, Deine Versicherung anzurufen, wo Du Alles darlegst und auch die Polizei, und denen das auch schilderst und dann danach handelst.
Nichts zahlen!
Oder kann das ganze irgendwer bezeugen?
Ruf bei Deiner Versicherung an und schildere denen den Sachverhalt und lass Dich von denen beraten.
Wieso kannst Du den Schaden erst am 9.3. anzeigen?
Gibts bei euch keine Briefkästen? Ausserdem kannst das sicherlich online machen und ggf. schriftlich nachreichen?
Sollte die Versicherung leisten, dann kannst bei einem Kleinschaden den Regulierungsbetrag bis Jahresende an die Versicherung zurückzahlen und behältst Deinen Schadensfreiheitsrabatt.
Ich will dir ja keine Vorwürfe machen, aber im beschriebenen Fall liegt der Fehler wohl leider bei dir. Da ihr von nur 400€ bzw. 200€ redet, kannst du es sicher als Lektion fürs Leben betrachten und abhaken. Nächstes Mal aber bitte die Polizei rufen oder bei kleinerem Schaden zumindest aussagekräftige Bilder machen, anhand derer die Situation später von der Versicherung nachvollzogen werden kann.
Reiche den Schaden mit Verdacht auf Versicherungsbetrug ein und kündige das dem anderen beteiligten vorab an. Entweder er macht dann einen Rückzieher oder die Versicherung prüft den Sachverhalt ganz genau.
Und falls du den Weg ohne Versicherung wählst, lass dir das auf jeden Fall alles ordnungsgemäß quittieren. Sonst kann er dir daraus später auch noch einen Strick drehen und du zahlst doppelt und dreifach.
Falls du noch einmal einen Unfall baust, Du hast doch bestimmt ein Handy, immer sofort Bilder machen
Der Versicherung kann man es auch erst einmal telefonisch mitteilen, sollte man bei einem Unfall auch umgehend. Meist schicken sie dann eine Schadensmeldung, die man dann ausfüllt.
Fakt ist doch zunächst, dass Du aufgefahren bist. In aller Regel trifft den Auffahrenden das alleine Verschulden. Wie groß der Schaden durch den aktuellen Unfall ist und wie er durch den angegebenen Vorschaden war, wird sich auch durch einen Sachverständigen nicht zweifelsfrei beweisen lassen. Fakt ist auch, dass selbst Bagatellen in einer Fachwerkstatt schnell Kosten verursachen, die nicht unerheblich sind und schnell 4-stellig werden. Ebenfalls ist eine Hochstufung des Versicherungsbeitrags zu berücksichtigen, sollte diese für die Regulierung eintreten. Falls sich die Angelegenheit mit 200 € regeln lässt, würde ich dazu raten. Lass Dir den Betrag quittieren und unterschreiben, dass hiermit alle Ansprüche aus dem Unfall abgegolten sind.


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Ist ein Einschreiben versichert?

- sehr energisch davon abgeraten und auch auf die fehlende Versicherung hingewiesen. oh, okay,!


unfall
Was kann man noch mit seinem Leben anfangen, wenn man vom Hals abwärts gelähmt ist.

- angewiesen sein wird. Was man dann damit macht, wird einem ohnehin nicht von anderen vorgegeben werden können, sondern -