Autobahn aufblendlicht fahren niemand ist stört entgegenkommenden
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Darf ich auf der Autobahn mit Aufblendlicht fahren wenn vor mir niemand ist? Oder stört das die entgegenkommenden?
kann nicht besser klagen. Ich freue mich auf Hamburg, da kann ich Euch dann mal die Hand schütteln.
Wenn dir wer entgegenkommt, würde ich es unbedingt ausmachen, denn ob Autobahn oder Landstraße, das blendet einfach nur extrem.
Füge noch den Link an mit den StVO.
Straßenverkehrsordnung StVO, § 17 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE
Wenn der Mittelstreifen bewachsen ist oder in Linbkskurven ist es kein Problem, mit Aufblendlicht zu fahren.
Auch wenn man nicht unebdingt die Lichter entgegenkommender Fahrzeuge sieht, kann es aber sehr blenden, weil z.B. LKW-Fahrer höher sitzen und die nicht unbedingt durch Büsche auf dem Mittelstreifen davor geschützt würden.
Es wäre in jedem Fall eine vermeidbare Belästigung, die auch, je nach Situation als Behinderung oder Gefährdung ausgelegt werden kann. Ich überlege mir gut, wann die auf einer Autobahn mit Fernlicht fahre.
Stimmt, die LKW-Fahrer sehen mich bevor ich sie sehe. Spätestens wenn man sieht, dass hinter der Mittelbepflanzung jemand aufblendet, sollte man selber abblenden.
Liebe Gurkeline,
Wenn du auf der rechten Spur bleibst würde ich nichts dagegen sagen, und wenn vor dir keiner ist spricht da nichts dagegen - außerdem, wenn die Autobahn eine Mauer hat,die hinter der Leitplanke läuft spricht nichts dagegen - nur auf Landstraßen würde ich dass Aufblendlicht lassen, da es denn Entgegenkommenden sehr stört!
Tilo24
entgegenkommende stört es immer sehr - daher ist es auch auf autobahnen verboten, wenn der gegenverkehr geblendet werden kann/könnte.
Die Frage die ich mir stelle ist: Blendet es die entgegenfahrenden überhaupt? Auf einer Landstrasse, klar. Aber auf der Autobahn, wenn keine Mauer dazwischen ist? oder ist das zu weit weg.?
oh doch und ob, als mein Vater nachts mal Auto gefahren ist - ist im so ein Depp entgegengekommen und hat ihn vollgeblendet. Liebe Gurkeline du vergisst den Abstand zwischen den zwei getrennten Seiten, da dürfte nur wenig vom Aufblendlicht rüberkommen.
Das nervt nur und unter Hinweis auf § 1 der Straßenverkehrsordnung ist das nicht erlaubt.
Du darfst,aber nur bei Blendschutz Vorrichtungen.
Das können Bewuchs,Mauer oder Sonstiges sein.