Auto vorschaden händlervertrag was erwahnt werden

Nein, das muss nicht auf jeden Fall im Vertrag stehen. Das Problem ist nur, dass Vorschäden in der Regel dazu führen, dass das Auto mangelhaft ist und der Käufer eines mangelhaften Fahrzeuges, das eben auch schon im Moment des Kaufes diese Macke hatte, rechtliche Ansprüche gegen den verkäufer hat, zB kann er, wenn nichts anderes geht, auch vom Vertag zurücktreten. War der Mangel im vertrag ERWÄHNT, kann man als Käufer hinterher KEINE Ansprüche wegen dieser Mängel durchsetzen. Die Erwähnung ist also ein Mittel, die Maftung zu begrenzen. Und wenn man die Mängel verschwiegen hat, haftet man eben dem Käufer gegenüber, und zwar möglicherweise sogar wegen arglistigen Verschweigen eines Mangels.

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Auto vorschaden hätte im händlervertrag was erwahnt werden müssen

auf jeden fall muss es im vertrag stehen
kommt aber auf den umfang an
Dem Verkaäfer obliegt eine Miteilspflicht. Die er letztlich nur in dem Umfang Rechnung tragen kann wie ihm selber Schäden bekannt sind oder verursacht hat. Daher wird es immer schwer werden etwas nachzuweisen. Der Verkäufer kann sich darauf berufen in dem er sagt, das, der Schaden ihm nicht bekannt war und vom Vorbesitzer verschwiegen wurde aber auch der ehemalige Vorbesitzer kann sich dagegen wehren und sagen, dass er keinen Schaden hatte. Letztlich bleibt dann nur der Gang zum Gutachter der eventuell feststellen kann was für ein Schaden vorhanden war und vielleicht wie lange der her war. Es ist vielleicht genauso schwer bei einer Fernsehreparatur dem zu wiedersprechen was der Monteur sagt, weil einem einfach die Möglichkeiten und das Wissen dazu fehlen.
Als Verkäufer sollte man tunlichst Vorschäden in den Kaufvertrag schreiben, sonst kann der nämlich nachträglich wieder rückabgewickelt werden. Es tut dabei nichts zur Sache, ob das Fahrzeug sachgerecht repariert wurde.
Ein Vorschaden ist eine wesentliche Eigenschaft eines Autos, das allein zählt.
Die Gerichte sprechen da sehr Verbraucherfreundliche Urteile:
Der Haendler ist in jedem Fall verantwortlich.
Der verkaufende Haendler ist in jedem Fall als Fachmann anzusehen und muss somit einen Schaden erkennen koennen, egal, ob er ihm verschwiegen wurde, oder nicht. Er kann sich nicht darauf berufen, nichts gewusst zu haben. Rechte aus Minderung oder Wandlung sind bei dem Haendler geltend zu machen.
Natürlich sollte das im Vertrag erwähnt werden.
Am besten: welcher Schaden und Höhe des Schadens.
Könnte so aussehen:
Fahrzeug hatte Vorschaden:
Seitenteil und Türe links hinten gerichtet und lackiert wegen Streifschaden, Höhe 2.500,-€. Des weiteren Türe hinten rechts wegen Kratzer lackiert.
Schon sind Käufer und Verkäufer auf der sicheren Seite.
Bagatellschäden können als kosmetische Reparaturen aufgeführt werden.