Auto privat kaufen verkaufen frage

wenn ich privat ein auto kaufe oder verkaufe habe ich oder der käufer das recht das auto zurück zu geben? obwohl es ein privat verkauf/kauf ist? und auch obwohl man das auto vorher besichtigt hat? wenn in einem vertrag steht das man es gekauft wie besichtigt hat.

12 Antworten zur Frage

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Auto von privat kaufen/verkaufen! frage.

Grundlegen gibt es bei Privatverkauf/kauf keine Rückgabe bzw Garantie. Anders sieht es jedoch aus, wenn zB der Käufer später feststellt, das an der Kilometerzähler zurückgestellt wurden ist. Dann kann man klagen und ggf sein Geld zurückfordern. Das wäre dann glaube ich arglistische Täuschung. Da gibt es aber sicher auch noch andere Beispiele.
Aber sonst gild, Geld gegen Ware ohne Rücktritt.
das heißt, wenn ich als käufer im nachhinein noch mängel fest stelle, habe ich innerhalb von 14 nicht das recht das fahrzeug zurück zu geben?
Nein.
Er muss dich über ALLE Mängel hinweisen und diese im Kaufvertrag vermerken. Stellst du anschließend Mängel fest, ist das erstmal dein Problem. Du kannst ihn kontaktieren und einigen. Keine Einigung -> muss du ihn nachweisen, das er dich getäuscht hat. Und genau da wird es schwer. Weist du, das du arglistisch getäuscht wurden bist, musst du zum Anwalt und einen Rechtsstreit anfangen. Dann geht es nach bemessen des Richters. Eine Arglist nachzuweisen, wird aber meist nichts. Der zurückgedrehte Kilometerzähler ist ein nachweisbares Beispiel. Aber alles andere kann auch pech sein.
Wenn der Motor heiß läuft, musst du nachweisen, das das vorher schon war. Wie willst du das anstellen?
Eine Beule oder der gleichen ist keine Arglist. Außer sie wurde bewusst abgedeckt.
Ich bin aber kein Jurist. Ich hatte mich nur auch mal ein Stück dazu belesen. Also, lege meine Worte bitte nicht auf die Goldwaage.
Also vergiss die 14 Tage
er hat das auto selbst erst vor 2 wochen gekauft.
ist es selbst nie gefahren.
das ist so weit korrekt.
wenn er dann sagt das er über das auto nichts sagen kann ist er somit raus und ich habe pech, richtig?
da ich mir das auto ja angeschaut habe.
es war in einer ebay auktion.
der kauf lief dann aber nicht über ebay!
hat die artikelbeschreibung trotzdem was damit zu tun?
wenn er es nicht wusste, dass der motos heiß läuft, dann hat er glück gehabt?
Du musst ihn nachweisen das er dich getäuscht hat. Du kannst ihn ja mal anrufen und fragen, warum der Motor so heiß läuft. Sagt er "ups, vergessen zu erwähnen" hast du schonmal einen Ansatz. Aber auch nicht mehr. Dann lohnt es schonmal ihn damit zu drohen. Ansonsten kannst du zum Anwalt und das Spiel durchgehen, was ich schon erwähnte. Aber da weiß ich nicht, ob ein Telefonat beweis genug ist.
Streitet er jedoch ab, je davon gewusst zu haben, dann hast du wohl einfach pech.
Du willst ihn was, also bist du in der Beweispflicht.
Aus meiner Sicht hast du groß fahrlässig oder sehr naiv gehandelt.
Wie kann man ein Fahrzeug kaufen welches nur 14 Tage im Besitz des Verkäufers war und er nichts über den Zustand des Wagens aussagen kann?Da hätten bei dir alle Alarmglocken angehen müssen.
Einziger Grund könnte sein das der Wagen extrem preiswert war und man daher bewußt versteckte Mängel in kauf genommen hat
schau in den Kaufvertrag.
dort steht
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung für Fahrzeugmängel.Meistens noch der Zusatz
Das Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft, wie es sich nach der Probefahrt und der Besichtigung ergibt!
Der Verkäufer muss allerdings bescheinigen
Km Leistung
Orginal oder Austauschmotor
keinen Unfallschaden oder Unfallschäden aufführen sowie eventuelle Mängel.abgefahrene Reifen.
Stellt er aber nach einer gewissen Zeit fest das doch versteckte Mängel vorhanden sind so muss er nachweisen das diese schon zum Zeitpunkt des Verkaufes vorgelegen haben was praktisch in den meisten Fällen nicht möglich ist
wenn man beweisen kann, dass die mängel bei dem kauf schon vorhanden waren, der verkäufer es aber nicht wusste, was ist dann?
Siehe Antwort von Bruno.Wenn der Käufer es nicht wußte kann er den Mangel auch nicht angeben.Es ist daher immer ein Risiko direckt von Privat einen Wagen zu kaufen da man in solchen Fällen immer in der Beweispflicht steht.
Fahrzeuge von Privat liegen daher immer ca 10-20% unter den Händlerpreisen!
Man muss einige Grundsatzregeln beim Kauf von Privat beachten!
Lückenlose Scheckheftpflege.Probefahrt auch auf der Autobahn mit höherer Motorbelastung.Rep.Rechnungen der vergangenen 2 Jahre zeigen lassen.letzen 2 TÜV Berichte einsehen.
Für mich ist aber immer der persönliche Eindruck des Verkäufers wichtig.
Je nach Fahrzeugtype vorher informieren welche Schwachstellen das Fahrzeugtype hat.Daszu gibt es entsprechende Foren
Bei einem Verkauf von Privat zu Privat gibt es weder für den Verkäufer noch für den Käufer irgendwelche Pflichten. Doch jeweils ein: Ware gegen Geld.
Von Privat an Privat,gilt,was nicht im Kaufvertrag steht,ist nicht,
auser versteckte Mängel,und Die muss der Käufer nachweisen,daß Sie
vorhanden waren,und verschwiegen wurden.
Ja,das ist das Proplem,Du musst es nachweisen,daß es so ist,leider
meist schwierig.


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Ist dieser Vertrag gültig?

- deine Unterlagen hast, hat das mit der Gültigkeit des Vertrages nichts zu tun. Wenn die Agentur unterschrieben hat dann -


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- recht hat gegenüber den Arbeitnehmer.in bsp. über den Vertragsinhalt verschidene modalitäten! Wenn man in einer Gewerkschaft -- Gewerkschaft 4. Du kannst auch konkret hier bei cosmiq fragen, es gibt hier ein paar User, die sich ganz gut auskennen. -