Ausländerin heiraten

Wo soll ich mich melden,und was alles brauche ich dafür um eine Ausländerin heiraten zu wollen?

2 Antworten zur Frage

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Eine Ausländerin heiraten

Um sie heiraten zu wollen nur den guten Willen! Ansonsten solltest Du erst mal die Voraussetzungen in ihrer Heimat klären, darauf kommts nämlich an. Eine Österreicherin oder eine Französin zu heiraten ist fast so, wie eine Deutsche zu heiraten - no problem
Geh mal zum Standesamt, die sagen dir alles was du brauchst, das ist nämlich je na Staatsangehörigkeit unterschiedlich und dann gibt es auch noch unterschiede ob sie schon mal verheiratet war und geschieden ist usw.
Das Standesamt hat fertige Checklisten was man alles besorgen muss. Da bist du gut aufgehoben!
Auf jeden Fall Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis etc. pp.
Ausländer müssen ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen.
Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in
der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann der Standesbeamte die Ehefähigkeit
der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin für Eheschließung vereinbaren.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesbeamten.
Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen
Verlobten schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden.
Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert
sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung.
Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam,
sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte
Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss.
Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
, wenn deren Ehe nach dem 31.12.1957
in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin geschlossen
wurde. Diese Urkunde ist in der Regel beim Standesamt des
Wohnortes der Eltern erhältlich . In allen anderen Fällen
anstelle
der Abschrift aus dem Familienbuch eine neueste Abstammungsurkunde
des jeweiligen Verlobten. Diese ist
beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung
mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der
Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Eine Abstammungsurkunde gemeinsamer Kinder
erhältlich beim Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Einen Nachweis für die Berufsbezeichnung, wenn die Berufsbezeichnung
nur auf Grund eines besonderen Verfahrens verliehen wurde
Einen Nachweis über einen akademischen Grad, wenn dieser
eingetragen werden soll
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren:
An Stelle der Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern eine neu
ausgestellte Abstammungsurkunde, die beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich ist.
Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe
In der Regel kann der Nachweis durch eine
neueste beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch dieser Ehe
erbracht werden, wenn die Ehe nach dem 31.12.1957 in der
Bundesrepublik Deutschland oder im damaligen Berlin
geschlossen wurde; seit dem Anschluss der neuen Bundesländer
werden in ganz Deutschland Familienbücher nach einer Eheschließung
angelegt. Bei welchem Standesamt das Famimilienbuch geführt wird,
kann auch beim Standesamt am Wohnort erfragt werden.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 33,- €,
ist ausländisches Recht zu beachten beträgt die Gebühr 55,- €.
Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben.
Rechtsgrundlagen
§§ 4 und 5 Personenstandsgesetz , §§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch
aus:
http://www.baynet.de/CDA_VMB_PL_Portal/1,1860,CLIENT=1_COMMUNITY=1_DISTRICT=0_LANGUAGE=1_PREVIEW=Error_MYZIP=0_MYAUTHORITY=0_PRIMARYNAVIGATION=1,00.html?ContentUrl=/CDA_VMB_PL_Product_Sheet/0,1817,AUTHORITY=0_CLIENT=1_COMMUNITY=1_DISTRICT=0_LANGUAGE=1_

Welche Unterlagen braucht eine Ausländerin mit einem Kind, wenn sie einen deutsche heiraten möchte

Ansonsten braucht der deutsche Ehepartner zur standesamtlichen Hochzeit folgende Dokumente:
Meldebestätigung, Personalausweis, eventuell Scheidungsurteil , Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder die Abstammungsurkunde, bei vorhandenen Kindern aus erster Ehe das Auseinandersetzungszeugnis, bei unehelichen gemeinsamen Kindern eine Vaterschaftsanerkennung und eine Abstammungsurkunde des Kindes, wenn man verwitwet ist ist zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners notwendig.
der ausländische Ehepartner braucht zur standesamtlichen Hochzeit folgende Dokumente:
Reisepaß , eine Aufenthalts- oder auch Meldebestätigung, eine Abstammungsurkunde und eventuell das bereits angesprochene Ehefähigkeitszeugnis.
Binationale Paare sollten beachten, dass ausländische Dokumente eventuell sowohl übersetzt als auch beglaubigt werden müssen, und zwar entweder vom Staat des ausländischen Ehepartners selbst oder von dort ansässigen deutschen Konsultaten. Möglich ist auch, dass eine persönliche Befragung stattfindet und dass ein Vertrauensanwalt eingeschaltet wird.
Sind alle Unterlagen zusammen, wird ein Antrag auf Eheschließung beim Standesamt am 1. Wohnsitz des deutschen Partners gestellt. Lebt der ausländische Partner noch immer im Ausland, muss zusätzlich beim Standesamt durch den deutschen Verlobten eine Beitrittserklärung des ausländischen Verlobten vorgelegt werden.
Tolle Antworten.
Fragt einfach im zuständigen Kreisverwaltungsreferat bzw. im Standesamt nach. Die teilen Euch mit, welche Unterlagen Ihr vorlegen müsst.


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