Ausland gekaufte ware verzollen
Ab welchem Wert muss ich Waren verzollen, die ich im Nicht-EU-Ausland gekauft habe. Gilt das für alle Waren, oder gibt es Ausnahmen? Gibt es Waren, die generell verzollt werden müssen? Wie hoch ist der Zoll?
4 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Wann muss ich im Ausland gekaufte Ware verzollen?
Auf den Seiten des dtsch. Zoll sind die Reisefreigrenzen aus Drittländern aufgeführt.
Freie Einfuhr für :
- 200 Zigaretten
- 1 l Alkohol von mehr als 22% oder 2 l Alkohol unter 22%
- 500 gr Kaffe
- 250 ml Eau de Toilette
- andere Waren mit Gesamtwert von 175 Euro.
Ganz genau steht es aber hier:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/index.html
Achtung, das gilt wirklich nur bei Reisen, also wenn der Käufer die Waren mit sich führt.
Das ist abhängig von der Art der Waren und aus welchem Land sie eingeführt werden. Eine pauschale aussage ist so nicht möglich.
Am besten mit den konkreten angaben beim Zoll nachfragen oder hier mal stöbern:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_3382/DE/Der__Zoll__in__Deutschland/Zoelle/node.html__nnn=true
Für eingeführte Waren zum persönlichen Gebrauch gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
* 200 Zigaretten oder
* 100 Zigarillos oder
* 50 Zigarren oder
* 250 g Rauchtabak oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
* 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
* 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
* 2 Liter nicht schäumende Weine.
3. Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
* 500 g Kaffee oder
* 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
4. Parfüms und Eau de Toilette:
* 50 g Parfüms und
* 0,25 Liter Eau de Toilette.
5. Arzneimittel
* die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
6. andere Waren
* bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug und Treibstoff.
Quelle und weiterführende Informationen:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/
Wie hoch genau der Zoll ist, ist etwas komplizierter zu berechnen, deshalb schlage ich vor, du guckst auf der o.g. Seite nach. Im einfachsten Fall beträgt er 13,5% des die 175 € übersteigenden Warenwertes.
Sorry, habe die Antwort von Schwarzwaldalex erst gesehen, als ich meine abgeschickt hatte. Mal wieder zu langsam