Arbeitsvertrag versehentlich keine probezeit angegeben gelten ersten sechs monaten 2 wochen

Hierzu sagen die Gesetze: "Für die ordentliche Kündigung während der Probezeit gelten abgekürzte gesetzliche Kündigungsfristen. Falls für Sie nicht aufgrund Ihres Arbeitsvertrags oder aufgrund eines auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags andere Kündigungsfristen maßgeblich sind, kommt die gesetzliche Frist von 2 Wochen zur Anwendung. Der hier einschlägige § 622 Abs.3 BGB lautet: "§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." Während Ihr Arbeitsverhältnis normalerweise nur mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende ordentlich gekündigt werden kann , ist die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich." (Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html) http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/kuendigungsfristen/artikel07054.html

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Wenn in einem Arbeitsvertrag versehentlich keine Probezeit angegeben wurde, gelten dann in den ersten sechs Monaten trotzdem 2 Wochen?

Im Detail wäre diese Frage mit einem Anwalt zu klären. Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, können eigentlich auch nicht die Kündigungsfristen einer solchen gelten. In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhälnisses gilt allerdings kein Kündigungsschutz. Das das Arbeitverhältnis kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.