Arbeitsvertrag regeln
Ich arbeite seit 1.10.2015 in einem unternehmen, habe 30 Urlaubstage, die will ich alle nehmen, von 13.06- 15.07.2016, wären 30 tage, wenn ich danach kündige wird mir der rest abgezogen, da ich ja bis dahin nur 16,5 tage urlaub hatte wenn ich genau gerechnet habe.und noch was, was bedeutet das genau in diesem Scnitt des Arbeitsvertages wenn ich selber kündige, muss ich da 2 wochen frist einhalten? Hier ein Anhang dazu
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Arbeitsvertrag!Regeln
Hier gelten die allgemeinen bereicherungsrechtlichen Grundsätze , aufgrund derer der Arbeitgeber das zurückfordern kann, auf das der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Der Arbeitgeber kann hier zunächst die Urlaubsgewährung hinsichtlich der zu viel gewährten Urlaubstage "zurückfordern" und damit "beseitigen". Die Rückforderung kann darüber hinaus auch bzgl. des für die Dauer des unberechtigten Urlaubs gezahlten Urlaubsentgelts geltend gemacht werden. Wurde Urlaubsentgelt noch nicht bezahlt, kann dieses gekürzt ausbezahlt werden.
Allerdings kann der Arbeitnehmer den Rückforderungsansprüchen des Arbeitgebers mitunter Einwendungen entgegen halten. War dem Arbeitgeber bekannt, dass er dem Arbeitnehmer zu viel Urlaub gewährt, scheidet sein Rückforderungsanspruch aus, § 814 BGB. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer entreichert ist, § 818 III BGB -
Zu viel Urlaub gewährt – Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber? - experto.de
Ich denke mal, wenn der Arbeitgeber das so genehmigt, dass der Arbeitnehmer die 30 Tage Urlaub auf einmal nehmen kann, dann kann er nicht mehr mit irgendwelchen Rückforderungen kommen.
ich glaube das erwähnt @Mediator auch ´´War dem Arbeitgeber bekannt, dass er dem Arbeitnehmer zu viel Urlaub gewährt, scheidet sein Rückforderungsanspruch aus, § 814 BGB. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer entreichert ist, § 818 III BGB
Die Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt während der Probezeit und muss auch eingehalten werden. Wenn Du deinen Urlaub weggenommen hast und danach kündigst, spielt keine Rolle, da darf nichts abgezogen werden.
Was da unter steht, dass der Arbeitsvertrag ohne Kündigung endet, wenn Du das Alter für die Altersrente erreicht hast, bin ich noch nicht von überzeugt, dass das so rechtens ist.
Bist du dir da sicher mit das er da nichts zurückfordern kann oder bzw geld zurückverlangen für zu viel gegebenen Urlaub? Wenn ja woher hast du diese Quelle? Uund lassen wir mal Absatz 4, absatz 2 ist glaub ich erledigt, bin ja nicht mehr in der Probezeit, absatz 3, was heisst das genau, wenn ich kündige muss ich trotzdem 2 wochen frist einhalten?
Wenn Du nicht mehr in der Probezeit bist, gelten die Kündigungsfristen, wie sie im BGB festgelegt sind, davon ausgehend, dass es keinen Tarifvertrag gibt, der Anwendung findet.
Ich sage mal so. Der Arbeitgeber hat dir diese 30 Tage Urlaub genehmigt, was ich an seiner Stelle nicht gemacht hätte. Das ist eigentlich auch nicht übliche Praxis, dass man den ganzen Jahresurlaub auf einmal wegnehmen kann. Wichtig ist, dass Du was schriftliches hast, wo steht, Urlaub genehmigt, Unterschrift vom Arbeitgebr. Es sollte auch im Arbeitsvertrag stehen, wieviel Jahresurlaub Du bekommst, ansonsten gilt nämlich der gesetzliche Anspruch, der nur 24 Tage beträgt, soweit ich das weiss. Dann glaube ich nicht, dass er mit einer Rückforderung durchkommt. Ansonsten, siehe Mediators Antwort. Die sicherste Variante wäre natürlich, mit der Kündigung bis zum Jahresende zu warten.