Arbeitsamt umschulung finanziert bekomme minijob annehmen werden gelder gestrichen

Ich frage deshalb, weil meine Umschulung dann nur an den Wochenenden stattfinden würde und ab und an Praktikas unter der Woche und die restlichen Tage würd ich mir gern was dazuverdienen um meine Schulden zu begleichen, meine Mum meinte ein Minijob auf 400Euro basis müsste gehen, aber die kennt sich da nicht so aus, kann mir jemand weiterhelfen?

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Wenn ich vom Arbeitsamt eine Umschulung finanziert bekomme, darf ich dann nebenbei noch einen Minijob annehmen oder werden mir dann Gelder gestrichen?

Die nötigen Informationen kannst du hier abrufen, außerdem ist eine telefonische Nachfrage möglich:
Minijob-Zentrale - Startseite
arbeitsamt gibt es nicht mehr
arge bei arbeitslosengeld 2
minijob/400 € job ist möglich, davon 100 € darfst du behalten, von den restlichen 300 € 20 % macht total 160 €, was darüber hinausgeht wird vom alg2 abgezogen, keine stundenbegrenzung pro woche
arbeitslosengeld von agentur für arbeit
minijob/400 € job ist möglich, 165 € dürfen davon behalten werden, was darüber hinaus geht wird vom arbeitslosengeld abgezogen, stundenbegrenzung14,9 stunden pro woche
Für die Zeit einer geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld
gezahlt, so lange die Anspruchsvoraussetzungen
für Arbeitslosengeld vorliegen.
Die Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten unverändert
auch während der Weiterbildung.
Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld finden
Sie im Merkblatt 1 für Arbeitslosengeld, das Ihre Agentur
für Arbeit für Sie bereithält.
Üben Sie während der Maßnahme eine selbstständige
oder unselbstständige Tätigkeit bzw. Beschäftigung aus,
wird das hieraus erzielte Nebeneinkommen auf das
Arbeitslosengeld angerechnet.
Näheres zur Anrechnung von Nebeneinkommen können
Sie dem Merkblatt 1 und einem speziellen Faltblatt entnehmen,
das Ihre Agentur für Arbeit für Sie bereit hält.
Diese Merkblätter und der Vordruck „Nebeneinkommensbescheinigung“
sind im Internet abrufbar unter
www.arbeitsagentur.de.
Für das Arbeitslosengeld II gelten abweichende Anrechnungsvorschriften,
die Sie dem Merkblatt Alg II
Das ist ein gekürztes Zitat aus dem Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit, das müsstest Du eigentlich haben, wenn Du einen Antrag auf Umschulung gestellt hast.
Ansonsten findest Du es auf u.g. Link zum Download.
Du musst Dein Einkommen also angeben und dein Alg wird entsprechend gekürzt.