Arbeitsamt sanktionen verhängen ohne denjenigen betrifft unterrichten

Bevor Sanktionen verhängt werden, ist aber schon einiges passiert. Entweder man hat eine Eindladung nicht angenommen, dann erhält man doch irgendwie einen Anhörungsbogen oder die Androhung irgend welcher Sanktionen. Man hat sich nicht vorgestellt oder einen Job abgelehnt. Irgend etwas muß vorher gewesen sein. Denn, die Mitarbeiter des AA müssen es ja auch begründen, weshalb die Sanktionen verhängt wurden. Wurden also welche verhängt, die man als Betroffener als nicht gerecht erachtet: Einspruch - sofort. Kurz und bündig, schriftlich Einspruch erheben. Dann erfährt man zumindest den Grund. Vorsprechen, persönlich - zusätzlich zum schriftlichen Einspruch - und den/die ArbeitsberaterIn fragen. Passieren kann sowas natürlich schon, wollen wir nicht abstreiten, dass sie einen Fehler begangen haben.

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Darf das Arbeitsamt Sanktionen verhängen, ohne denjenigen, den es betrifft, darüber zu unterrichten?

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Natürlich nicht! Die Sanktionen sind auch nur dann wirksam, wenn sie dir durch Bescheid bekanntgegeben worden sind.