Arbeitnehmer während probezeit fristlos kündigen frist zwei wochen beachten
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Kann ich als Arbeitnehmer während der Probezeit fristlos kündigen oder muss ich eine Frist von zwei Wochen beachten?
Grundsätzlich gilt von beiden Seiten dass bei einer bestimmten Situation immer fristlos gekündigt werden kann wenn es dieser Schritt verlangt. Wird ein Arbeitnehmer zum "DIEB" oder kommt er seiner Pflicht nicht nach ala "Arbeitsverweigerung" usw. dann kann ein Arbeitgeber sehr wohl fristlos kündigen und dies nicht weiter dulden.
Darum heißt es ja "Fristlose Kündigung" um eben keine Fristen einzuhalten. Es kommt auf den Fall an aber wenn der Arbeitnehmer sich in misskredit gebracht hat dann hast du auch danach noch das Recht fristlos zu kündigen.
es gibt üblicherweise auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Normalerweise hat jedoch kein Arbeitgeber ein Interesse daran einen neuen Mitarbeiter weiter zu behalten, wenn dieser gekündigt hat, da er noch keine volle Arbeitskraft ist, im Gegenteil, die Einarbeitung kostet Zeit und Geld.
Deshalb sprich einfach mit deinem Arbeitgeber. Bestimmt könnt Ihr Euch auf eine vorzeitige Beendigung einigen.
In vielen Verträgen ist während der Probezeit ein beiderseitiges fristloses Kündigen vereinbart.